Sachsen zieht (fast) alle eigentlich für Montag vorgesehenen Erleichterungen auf Freitag vor und vollzieht ab dann die weitreichensten Lockerungen deutschlandweit. Voraussetzung zur Öffnung ist ein von der kommunalen Behörde genehmigtes Hygienekonzept und Eigenverantwortung der Sachsen. Schlagworte hierbei sind: Mindestabstand, Desinfektion, Mundschutz.

Ab diesen Freitag, 15.05.2020 können neben Restaurants, Hotels und Pensionen nun auch wieder Kinos, Theater, Konzerthäuser und Bühnen sowie Tanzschulen und Kleinkunst-Clubs, Freibäder und Fitnessstudios öffnen. Auch Open-Air-Konzerte bis 1.000 Besucher sind ab Freitag wieder erlaubt. Ebenso können Freizeitparks öffnen sowie Sportstätten im Innenbereich genutzt werden. Publikum bei Wettkämpfen ist weiterhin nicht erlaubt. In Fahrschulen können Fahrstunden und praktische Prüfungen durchgeführt werden. Geschlossen bleiben Hallenbäder, Saunen und Dampfbäder.
Teilnehmerlisten zur Nachverfolgung von Infektionsketten sind nicht verpflichtend, werden allerdings empfohlen.
Für die Gaststätten und Hotels stellt die DEHOGA eine Checkliste zur Erstellung eines eigenen Hygienekonzeptes zur Verfügung. Gastonomiebetriebe müssen kein Konzept einreichen, um öffnen zu dürfen. Sie müssen aber bei Kontrollen nachweisen, dass die Regeln eingehalten werden.
Die Kitas und Schulen öffnen wie geplant am Montag, 18.05.2020. Alle Infos dazu finden Sie auf in aller Ausführlichkeit hier.
Zusammenkünfte der eigenen Kinder im eigenen Wohnbereich mit bis zu drei weiteren Kindern aus der eigenen Klasse beziehungsweise der eigenen festen Kita-Gruppe zum Zwecks gemeinsamen Lernens oder geteilter Betreuung sind ab Freitag erlaubt.
Für ausführlichere Informationen zu Verhaltensweisen und den neuen Regeln lesen Sie bitte die aktualisierte Fassung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung.
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