
Infolge eines aktuellen Beschlusses des Verwaltungsgerichtes Leipzig wird die Schulbesuchspflicht an Grundschulen und im Primarbereich der Förderschulen bis 05.06.2020 ausgesetzt. Das teilt Sächsische Staatsministerium für Kultus in seinem Blog mit.
Das heißt: Die Schulpflicht besteht weiter. Neu ist aber, dass ab Montag hier die Eltern von Grundschülern selbst entscheiden können, ob ihre Kinder in der Schule oder zu Hause lernen. Wie in den Kitas werden auch in der Grundschule die Klassen strikt voneinander getrennt. Kinder, die nicht am Unterricht in der Schule teilnehmen wollen, werden in ihrer Lernzeit von ihren Lehrern mit Aufgaben betreut.
Alle Eltern werden gebeten per Post oder E-Mail der Grundschule formlos mitzuteilen, wenn ihr Kind die Schulpflicht zu Hause erfüllt.
Hintergrund | Eltern eines 7-Jährigen Schülers einer Leipziger Grundschule hatten sich im Eilverfahren gegen die Öffnung der Grundschulen ohne Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern gewandt und Recht bekommen. Das Ministerium kündigte an, den Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vor dem Oberverwaltungsgericht in Bautzen anfechten zu wollen.
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