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Im Internet und in den Sozialen Medien kursieren derzeit Videos, in denen es um den Gebrauch der Mund-Nasenbedeckungen (MNB) zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus geht.
Darin werden der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Aussagen zugeschrieben, die sie nicht getroffen hat und die zur Verunsicherung bei Unternehmen, Arbeitnehmenden, Lehrpersonal, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern hinsichtlich des Tragens von MNB führen.

Die DGUV hat bereits am 10.11.2020 mit einer Pressemitteilung reagiert. Darin heißt es unter anderem:
„Den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen liegen aktuell keine Informationen vor, die belegen, dass das Tragen einer MNB aus textilem Gewebe die Atmung in einem gesundheitsgefährdenden Maße beeinträchtigt oder eine so genannte ‚CO2-Vergiftung‘ auslösen könnte.
Umgekehrt sehen die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in MNB eine Maßnahme, das Risiko von Tröpfcheninfektionen mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 zu verringern, wenn der Mindestabstand nicht gewährleistet ist.“
Die DGUV hat inzwischen gegen den Verantwortlichen dieser Aussagen rechtliche Schritte eingeleitet, die zur Unterlassung der falschen Behauptungen auffordern. Die DGUV wird auch Social Media-Kanäle, welche die Videos verbreiten, zur Löschung auffordern.
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