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Seit dem 9.11 2020 setzt Tschechien das Europäische Ampelsystem um. Länder werden in Abhängigkeit der Infektions- und Testrate der grünen, orangen und roten Kategorie zugerechnet.
Die Kategorisierung der Länder wird vom tschechischen Gesundheitsministerium jeden Freitag (zuletzt am 13.11.2020) mit Gültigkeit ab dem folgenden Montag vorgenommen.

Deutschland wird ab Sonntag, 15.11.2020 der roten Kategorie (Corona-Risikogebiet) zugeordnet. Somit werden Einreisen in Tschechien ab Montag, 16.11.2020 stark eingeschränkt. Einreisen zu touristischen Zwecken sind nicht erlaubt.
Ob der „kleine Grenzverkehr“ (Zigaretten, Tanken, …) von tschechischer Seite ebenfalls ab dem 16.11.2020 prinzipiell unterbunden wird, ist offen.
Ob und in welcher Form von tschechischer Seite ab Montag an den Grenzübergangsstellen Einreisekontrollen durchgeführt werden, wird noch bekanntgegeben.
Nähere Infos dann dazu hier an dieser Stelle.
Aufenthalt nur mit negativem Corona-Test und Online-Registrierung
Die Einreise und der Aufenthalt in Tschechien ist – mit Ausnahmen – nur möglich
- wenn die Einreise vor Grenzübertritt mit einem Online-Formular dem regional zuständigen Hygieneinstitut anzeigt und die Bestätigung über die Absendung bei Grenzübertritt mit sich geführt wird und
- innerhalb von 5 Tagen nach Einreise ein COVID-19-PCR- Test durchgeführt und dem örtlich zuständigen Hygieneinstitut vorgelegt wird. Alternativ kann auch ein in einem anderen EU-Land vorgenommener Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, dem örtlich zuständigen Hygieneinstitut unmittelbar nach Einreise vorgelegt werden.
Wird nicht innerhalb von 7 Tagen nach der Ankunft in Tschechien ein PCR-Testergebnis bei der jeweiligen Hygienestation eingereicht, wird eine notwendige Quarantänemaßnahme angeordnet. Bis zur Vorlage des Testergebnisses besteht Quarantänepflicht und Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Ausnahmen
Ausnahmen von den Einreisebeschränkungen und von den Verpflichtungen zum Ausfüllen des Formulars, zum Einreichen eines PCR-Testergebnisses bei den lokalen Hygienestationen oder einer Quarantänepflicht bestehen für
- Einreisen aus dringenden gesundheitlichen
- und dringenden familiären Gründen sowie
- bei Geschäfts- und Arbeitsaufenthalten und
- Transitreisen (Durchreisen durch Tschechien)
wenn dabei der Aufenthalt in Tschechien 12 Stunden nicht überschritten wird, sowie für
- Beschäftigte im internationalen Personen- und Güterverkehr,
- Grenzpendler aus Nachbarländern und
- Schüler und Studenten aus Nachbarländern, die in der Tschechischen Republik arbeiten oder Schulen besuchen oder in Tschechien wohnen und in Nachbarländern arbeiten und Schulen besuchen.
Bitte beachten Sie, dass ein Aufenthalt in Tschechien unter 12 Stunden keine zusätzliche Ausnahme von den Einreisebestimmungen ist, sondern mit den Aufenthalten aus gesundheitlichen, familiären und arbeitsbedingten Gründen und Transitreisen verknüpft ist.

Transitreisen sind Reisen über tschechisches Gebiet in ein anderes tschechisches Nachbarland, zum Beispiel Ungarn.
Die Durchreise durch Tschechien (Transitreise) darf nicht länger als 12 Stunden dauern. Es muss während der gesamten Dauer des Transits ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Nähere Infos finden Sie hier.

Coronabedingte Verhaltenshinweise in Tschechien
Bitte beachten Sie die Verhaltenshinweise während der Corona-Krise in Tschechien.
Weitere Informationen
‼ Wichtiger Hinweis | Lesen Sie bitte auch die Informationen auf der Internetseite des tschechischen Innenministeriums (nur auf tschechisch und auf englisch), auf der Webseite des Auswärtigen Amtes und auf der Internetseite der Deutschen Botschaft in Prag.
Bürgertelefone
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen sind im Landratsamt Bürgertelefone für Rückfragen eingerichtet. Diese sind unter den Telefonnummern 03501 515-1166 und 03501 515-1177 von Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr erreichbar.
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