● 1.7.2021 | Pirna | Erstattung von Elternbeiträgen während Kita-Schließungen von Dezember 2020 bis Mai 2021

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Eltern hatten in den einzelnen Pirnaer Kitas auf ihre Fragen zum genauen Prozedere zur Erstattung der gezahlten Elternbeiträge infolge der coronabedingten Schließung der Kitas ab Dezember 2020 zum Teil unterschiedliche Auskünfte erhalten.

Mit der Antwort der Stadtverwaltung auf meine Stadtratsanfrage liegen den Eltern nun verbindliche und allgemeingültige Informationen darüber vor, unter welchen Voraussetzungen, wann und in welcher Höhe Elternbeiträge zurückgezahlt oder verrechnet werden.

Demzufolge sollen vorerst für den Zeitraum vom 14. Dezember 2020 bis 17. Januar 2021 ein voller Monatsbeitrag und für jede weitere Woche bis zum 14. Februar 2021 ein Viertel des jeweiligen Monatsbeitrages pauschal erstattet/verrechnet werden.

Kitas vs. Tagesmuttis/Tagesvatis

Die Kitas im Stadtgebiet Pirna werden ausschließlich durch freie Träger (wie AWO, ASB, DRK, Elterninitiativen) betrieben. Zwischen diesen und den Eltern werden privatrechtliche Betreuungsverträge abgeschlossen. Die Stadt Pirna ist an Erstattungsprozessen zwischen Kitas und den Eltern nicht beteiligt. Das Verfahren zur konkreten Abrechnung obliegt den Vertragspartnern (Träger der Kita und Eltern).

Für die Kindertagespflegestellen (Tagesmuttis und Tagesvatis) im Stadtgebiet übernimmt die Stadt Pirna die Erstattung der Elternbeiträge an die Eltern selbst.

Eltern, die in Schließzeiträumen ab 14. Dezember 2020 keine Notbetreuung in Anspruch nehmen konnten oder keine Notbetreuung in Anspruch genommen haben, müssen bezüglich der Erstattung nicht selbst tätig werden.

Kitas wurden durch die Stadtverwaltung im März informiert

Den Kitas wurden mit Schreiben der Stadt Pirna vom 4. März 2021 Handlungsempfehlungen zur Erstattung von Elternbeiträgen für die Nichtinanspruchnahme von Betreuungsleistungen zwischen dem 14. Dezember 2020 und dem 14. Februar 2021 übermittelt. Der Hort „Die Schlaufüchse“ hat dieses Schreiben auf seiner Webseite veröffentlicht. Es kann unter diesem Link eingesehen werden.

Grundsätzlich ist es so, dass im Zeitraum zwischen dem 14. Dezember 2020 und dem 14. Februar 2021 der volle monatliche Elternbeitrag zu entrichten ist, wenn eine Betreuung/Notbetreuung in Anspruch genommen wurde, unabhängig davon, an wieviel Tagen mit wieviel Stunden diese tatsächlich erfolgte.

Befand sich das Kind also innerhalb dieses Zeitraumes in Betreuung/Notbetreuung, unabhängig von der Anzahl der Tage oder Betreuungsstunden, ist der volle Beitrag zu zahlen. Eine Erstattung erfolgt in diesen Fällen nicht.

Zeitlicher Ablauf zur Erstattung von Elternbeiträgen

Das Erstattungsverfahren wird durch eine Verwaltungsvorschrift geregelt, die am 22. Juni 2021 im sächsischen Kabinett beschlossen wurde.

Die Verwaltungsvorschrift für den Schließzeitraum im Frühjahr 2020 sah vor, dass die Stadtverwaltung Pirna insgesamt für alle Kindertageseinrichtungen/-pflegestellen im Stadtgebiet den Antrag auf Ausgleich entgangener Elternbeiträge stellen musste. Mit Erhalt der Ausgleichszahlung waren die Stadt Pirna dazu verpflichtet, diese an die Träger der Kindertageseinrichtungen im Einzelnen unverzüglich weiterzuleiten.

Aus den bisherigen Informationen des Sächsischen Städte- und Gemeindetages war zu entnehmen, dass die Kommunen und Träger der Kindertageseinrichtungen davon ausgehen können, dass ein analoges Erstattungsverfahren für Schließzeiträume ab dem 14. Dezember 2020 zur Anwendung kommen wird.

Die Stadtverwaltung hat dementsprechend den Antrag auf Ausgleichzahlung – zunächst für den Schließzeitraum vom 14. Dezember 2000 bis 14. Februar 2021 – bereits vorbereitet, damit mit Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift (voraussichtlich am 9. Juli 2021) zügig die Abarbeitung und die Erstattung gegenüber den Trägern der Einrichtungen und den Eltern abgeschlossen werden kann.  

Die folgende Tabelle soll ergänzend einen Überblick über den jeweiligen Stand der Schließzeiträume und Erstattungsprozesse geben. Für eine vergrößerte Darstellung klicken Sie bitte auf das Bild.

Bildrechte | Stadtverwaltung Pirna – Zum Vergrößern bitte das Bild anklicken

Bitte beachten Sie die rechtlichen Hinweise. Diese finden Sie hier.

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