Wenn Ihr Kind in einer Kita (Krippe, Kindergarten oder Hort) oder in der Kindertagespflege betreut wird, können Sie ab Montag, 29.06.2020, zum Bringen und Abholen Ihres Kindes das Einrichtungsgelände und die Einrichtung betreten. Etwas anders sieht es bei den Schulen aus.

Die neue Corona-Allgemeinverfügung für Kitas und Schulen legt für Kitas im Punkt 5.2.2. fest, dass einrichtungsfremde Personen (die Eltern) die Einrichtung betreten dürfen, wenn sie ein in der Einrichtung betreutes Kind bringen oder abholen. Auf dem Einrichtungsgelände besteht Maskenpflicht (Punkt 5.3.) und das Abstandsgebot (5.8.).
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Etwas anders verhält es sich bei Schulen. Hier ist schulfremden Personen (den Eltern) das Betreten des Schulgeländes während der Unterrichts- und Betreuungszeiten nur zum Abholen minderjähriger Kinder erlaubt.
Beim Betreten des Schulgeländes sind wie bei den Kitas der Mundschutz zu tragen und Mindesabstände einzuhalten. Die Schulleitung kann Abholbereiche einrichten.

Zudem ist es ab Montag, 29.06.2020 gegenüber der Kita und Schule nur noch zu bestätigen, dass das Kind selbst und nicht mehr wie bisher alle Haushaltsangehörigen symptomfrei sind.
Das Formular zur Gesundheitsbestätigung finden Sie hier.
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