Mehrwertsteuer-Senkung: Darum sollten Sie heute Ihre Zählerstände ablesen

Ab heute bis voraussichtlich 31.12.2020 gilt der ermäßigte Steuersatz von 16 Prozent. Dies hat auch Auswirkungen auf Ihre Stromverträge.

Wichtig ist hier, was in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht. Den reduzierten Mehrwertsteuersatz müssen die Stromversorger zwar nicht sofort im monatlichen Abschlag berücksichtigen, dafür aber in der Jahresabrechnung.

Wenn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht, dass Preisänderungen zeitanteilig berechnet werden, muss der Anbieter die Schlussrechnung aufteilen und für Juli bis Dezember mit den 16 Prozent Mehrwertsteuer rechnen und für den Rest des Jahres mit 19 Prozent. 

Wenn in den Geschäftsbedingungen keine zeitanteilige Berechnung steht, muss der Anbieter in den Schlussrechnungen, die zwischen Juli und Dezember 2020 gestellt werden, die 16-prozentige Mehrwertsteuer auf den Gesamtnettobetrag berücksichtigen. Dabei ist es egal, dass dann im Bezugszeitraum auch Monate mit dem höheren Mehrwertsteuersatz dabei waren.

In jedem Fall sollten Sie heute noch den aktuellen Zählerstand abfotografieren oder notieren und dem Anbieter zu Beweiszwecken am besten per E-Mail oder Fax, alternativ per Post schicken oder telefonisch übermitteln. So kann dieser den Zeitraum der Mehrwertsteuersenkung genau abrechnen und Sie haben keine Nachteile. 

Welche Auswirkungen die Mehrwertsteuersenkung zudem auf Ihre Versicherungs-, Handyverträge, beim Bus und Bahn fahren und auf Ihre Miete hat, finden Sie unter diesem Link auf der Internetseite von Antenne Bayern.

Quellenangabe | Antenne Bayern | Link | 01.07.2020


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