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Wie bereits erwartet, wird der sogenannte „Lockdown light“ mit den bisher bekannten Regeln auf Grund der weiterhin hohen Infektionsraten über den 30.11.2020 hinaus verlängert.
Zudem werden einzelne Hygienebeschränkungen ab 1.12.2020 bundesweit ausgedehnt. Darüber hinaus plant Sachsen eine Verschärfung seiner Corona-Schutz-Verordnung, um kurzfristig eine deutliche Absenkung des Infektionsgeschehens insbesondere in den Corona-Hotspots zu erreichen.

Ziel und Ausblick
Mit der Verlängerung der bestehenden Maßnahmen soll bis zum 20.12.2020 eine bundesweit signifikante Verbesserung und Entlastung bei relevanten Indikatoren (R-Wert, Intensivkapazitäten, Gesundungsrate und Inzidenz) erreicht werden.
Bund und Länder gehen davon aus, dass wegen des hohen Infektionsgeschehens umfassende Beschränkungen bis Anfang Januar (insbesondere im Bereich Gastronomie und Hotels) erforderlich sein werden. Sie werden vor Weihnachten eine weitere Überprüfung und Bewertung vornehmen.
Kontaktbeschränkungen
- Private Treffen sind nur mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes und einem weiteren Haushalt mit insgesamt maximal 5 Personen erlaubt.
- Ausnahme: zwischen dem 23.12.2020 und längstens 01.01.2021 sind Treffen des eigenen Hausstandes mit haushaltsfremden Menschen aus dem engsten Familien- oder Freundeskreis mit insgesamt maximal 10 Personen möglich.
- Kinder unter 14 Jahren werden bei den Kontaktregeln nicht mitgezählt.
- Für die Zeit vor den Feiertagen sollten, wo immer möglich, im Vorfeld familiärer Begegnungen insbesondere mit älteren Familienmitgliedern für fünf bis sieben Tage die Kontakte auf die wirklich Notwendigsten reduziert werden.
Kitas | Schulen
- Grundsatz: Kitas und Schulen sollen geöffnet bleiben
- in Regionen mit einer Inzidenz von über 50 (Ausnahmemöglichkeit: infektionsfreie Schulen):
- Maskenpflicht auf dem Schulgelände dort, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann und im Unterricht ab der 7. Klasse der weiterführenden Schulen
- Eine Maskenpflicht im Unterricht in Grundschulen und den Klassen 5 und 6 kann eingeführt werden.
- in Regionen mit einer Inzidenz von über 200:
- schulspezifische Umsetzung weitergehender Maßnahmen ab Klassenstufe 8 (außer Abschlussklassen), welche die Umsetzung der AHA+L Regeln besser gewährleisten, beispielsweise Wechsel zwischen Präsenzunterricht und Homeschooling und geteilte Klassen (Wechselunterricht)
- gestaffelter Unterrichtsbeginn, um die Anfahrt der Schüler morgens zu entzerren
- wo immer möglich sollen zusätzliche Schulbusverkehre eingesetzt werden
- Die Weihnachtsferien beginnen bundesweit bereits am 19.12.2020 (letzter Schultag: Freitag, 18.12.202) 1
- Quarantäneregeln bei Positivtestung eines Schülers (Indexfall):
- alle Schüler der Klasse (Cluster) gehen für zunächst fünf Tage (inklusive Wochenende) ab dem Diagnosetag des Indexfalls in häusliche Verdachtsquarantäne (Clusterisolation), anschließend erfolgt eine Entscheidungstestung per Antigen-Schnelltest um den Präsenzbetrieb wieder aufnehmen zu können. Der Unterricht der Klasse kann also ab Tag 5 fortgesetzt werden. Positiv Getestete werden in dreitätigen Abständen erneut zur Wiederzulassung getestet.
- Lehrer werden nicht in die Clusterisolation einbezogen. Lehrern soll eine niedrigschwellige und symptomgerichtete Diagnostik zur Verfügung gestellt werden.
Hinweis | Im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wurde die 200er Inzidenz erstmals am 7.11.2020 überschritten und ist bis heute über 200 geblieben. Stand heute: 375
1 Das Vorziehen der Weihnachtsferien könnte Eltern vor Schwierigkeiten stellen, was die Betreuung ihrer Kinder betrifft, auch wenn es effektiv nur zwei Tage, den 21. und den 22.12.2020 betrifft. In der Sitzung des Strategie- und Finanzausschusses (SFA) am Dienstag, 24.11.2020, habe ich den Oberbürgermeister gebeten, sich mit den freien Trägern zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Betreuung der Hortkinder in den Horteinrichtungen abzustimmen.
Maskenpflicht
- in allen geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind,
- in öffentlichen Verkehrsmitteln,
- vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen,
- unter freiem Himmel, wo sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten. Diese Orte und zeitliche Beschränkungen werden von den örtlichen Behörden ausgewiesen.
- in Arbeits- und Betriebsstätten, jedoch nicht am Platz, sofern ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann
Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Menschen
Für Menschen in Pflegeheimen und -diensten, Senioren- und Behinderteneinrichtungen werden im Dezember 2020 gegen eine geringe Eigenbeteiligung insgesamt 15 FFP2-Masken (rechnerisch eine pro Winterwoche) zur Verfügung gestellt. Für einrichtungsbezogene Testkonzepte sind ab dem 1.12.2020 je Pflegebedürftigem 30 Schnelltests pro Monat vorgesehen.
Einzelhandel
In den Geschäften bis 800 m² höchstens ein Kunde pro 10 m² Verkaufsfläche, mit einer Verkaufsfläche ab 801 m² insgesamt auf einer Fläche von 800 m² höchstens eine Person pro 10 m² Verkaufsfläche und auf der 800 m² übersteigenden Fläche höchstens eine Person pro 20 m² Verkaufsfläche.
Quarantäne
Die häusliche Quarantänezeit für Kontaktpersonen beträgt ab 1.12.2020 im Regelfall – unter der Bedingung eines negativen Antigen-Schnelltests – nicht mehr wie bisher 14, sondern 10 Tage. Eine Kontaktperson, die selbst bereits durch Test bestätigt mit Corona infiziert war, muss nicht erneut in Quarantäne. Dies ist und bleibt die aktuell gültige Empfehlung des RKI.
Silvesterfeuerwerk
Silvesterfeuerwerk und andere Pyro-Technik ist auf belebten öffentlichen Plätzen und Straßen untersagt. Die örtlich zuständigen Behörden bestimmen die betroffenen Plätze und Straßen. Öffentlich veranstaltete Feuerwerke sind nicht erlaubt.
Finanzielle Corona-Hilfen für Unternehmen, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen
Die finanziellen Hilfen werden für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen fortgesetzt. Dazu wird die Novemberhilfe in den Dezember auf Basis der Novemberhilfe verlängert. In die entsprechenden Förderprogramme werden ausdrücklich auch Schausteller und Marktkaufleute einbezogen.
Die Wirtschaftsbereiche, die absehbar auch weiterhin erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen, ohne selbst von Schließungen betroffen zu sein, werden weiter vom Bund im Rahmen der Überbrückungshilfe III bis Mitte 2021 unterstützt. Dies betrifft insbesondere den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, die Soloselbständigen sowie die Reisebranche.
Zusätzlichen Beschränkungen, die ab nächster Woche für die Corona-Hotspots in Sachsen gelten sollen
Das sächsische Kabinett tagt am Freitag, 27.11.2020 ab 15.00 Uhr und berät sich zu den Details zu weitergehenden Hygienebeschränkungen für die sächsischen Corona-Hotspots. Diese Einschränkungen sind im Gespräch:
- Wo? Corona-Hotspots mit ab fünf Tagen andauernder Überschreitung des Inzidenzwertes 200
- Ab Wann? voraussichtlich Montag, 30.11.2020
- Was?
- Alkoholverbot (auch Glühwein!) auf festgelegten öffentlichen Plätzen
- Gottesdienste: max. 50 Teilnehmer (maximal 60 Minuten, ohne Gesang)
- Beerdigungen: höchstens 15 Anwesende
- Demonstrationen: max. 200 Teilnehmer
- Ausgangbeschränkungen: Verlassen der Wohnung nur mit triftigem Grund
Die geplanten Maßnahmen werden heute im Landtag vorgestellt. Alle Informationen dazu lesen Sie anschließend hier in meinem Blog.
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