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Die weiterhin hohen Omikron-Fallzahlen wirken sich nicht negativ auf die Auslastung der Krankenhäuser aus. Wie bereits letzte Woche angekündigt, nimmt Sachsen ab Freitag, 4. März 2022, weitere coronabedingte Einschränkungen zurück. So gilt ab dem 4. März unter anderem:
- die verpflichtende Kontakterfassung nur noch in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens
- keine m²-basierte Begrenzung der Kundenzahl mehr
- 3G für alle körpernahe Dienstleistungen
- 3G: Gastro, Beherbergung, (touristische) Bus- und Bahnfahrten
- 3G: Bädern, Saunen, Dampfsaunen und -bädern
- 2Gplus in Clubs und Diskotheken
- Reisebüros, Versicherungen, Solarien: keine Zugangsbeschränkungen mehr
- Sportstätten innen: 3G-Nachweis, außen: kein Nachweis
- Eheschließungen und Beerdigungen: 3G nur innen
Alle Infos zur den gelockerten Regeln in der gewohnten Übersichtlichkeit finden Sie ab Donnerstag, 3. März 2022 hier in meinem Blog.
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