🕑 Lesezeit: 3 Minuten
Hinweis | Unterstrichene Textpassagen sind anklickbare Links. Durch das Anklicken von Links wird auch auf externe Internetseiten weitergeleitet, für deren Inhalt der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich ist.

Sachsens schafft mit der neuen Corona-Schutzverordnung fast alle Corona-Regeln ab und ersetzt diese zum Großteil durch Empfehlungen: Ab Sonntag, 3. April 2022, sollen Eigenverantwortung beim Einhalten von Hygieneregeln, Selbstschutz und Solidarität die Inzidenzen in Schach halten.
So entfallen ab Sonntag vielerorts die bisherigen Zugangsbeschränkungen. Zudem ist das Tragen von FFP2-Masken dann nur noch für den öffentlichen Personennahverkehr sowie für Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens vorgeschrieben. Auf dem Gelände und im Gebäude sächsischer Kitas und Schulen entfällt ab Sonntag, 3. April 2022, die Maskenpflicht, ab nach den Osterferien die anlasslose Testpflicht zum Schulbesuch.

Diese Regeln gelten ab Sonntag, 3. April 2022
bis voraussichtlich zum 30. April 2022.
- FFP2-Maskenpflicht
- in Bus und Bahn,
- Taxen und
- in allen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, wie
- Arztpraxen
- Krankenhäuser
- Tageskliniken
- ambulante Pflege
- Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind von der Maskenpflicht befreit. Kinder zwischen der Vollendung des 6. und 16. Lebensjahres müssen nur eine OP-Maske tragen, wenn eine Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske vorgeschrieben ist.
- Testpflicht
- für Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher ab Vollendung des 6. Lebensjahres von Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen, wie
- Krankenhäuser
- Hospize
- Werkstätten für behinderte Menschen
- Justizvollzugsanstalten
- Abschiebehaftanstalten
- Asylbewerber-Unterkünfte
- für Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher ab Vollendung des 6. Lebensjahres von Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen, wie
Geimpfte oder genesene Arbeitgeber und Beschäftigte der oben genannten Einrichtungen müssen mindestens zweimal pro Kalenderwoche einen aktuellen Testnachweis vorlegen. In stationären Pflegeeinrichtungen, in der Tagespflege und in ambulanten Pflegediensten ist für diese Personengruppe mindestens dreimal pro Woche ein tagesaktueller Testnachweis vorzulegen.
- Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
- Maskenpflicht
- für Fahrgäste: FFP2-Maske
- Ausnahme
- Schüler im Schülerverkehr: OP-Maske
- Ausnahme
- Kontroll- und Servicepersonal: OP-Maske
- für Fahrgäste: FFP2-Maske
- Maskenpflicht
- Kitas und Schulen
- Zu den Regeln in Schulen und Kitas finden Sie hier einen eigenen Artikel.
- Kontaktbeschränkungen
- entfallen
- Aus-, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen (außerschulische Bildung)
- keine Einschränkungen
- Archive, Bibliotheken, botanische und zoologische Gärten, Tierparks, Museen, Gedenkstätten und Ausstellungsräume
- keine Einschränkungen
- Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen
- keine Einschränkungen
- Solarien
- keine Einschränkungen
- Kunst-, Musik- und Tanzschulen
- keine Einschränkungen
- Proben von Laien und Amateuren im Kulturbereich (wie etwa von Chören und Orchestern)
- keine Einschränkungen
- Bädern, Saunen, Dampfsaunen und Dampfbäder
- keine Einschränkungen
- Kinos, Theater, Opern, Feste und landestypische Veranstaltungen, Sportveranstaltungen mit Publikumsverkehr sowie alle anderen Veranstaltungen und Kultur- und Freizeiteinrichtungen
- keine Einschränkungen
- Messen und Kongresse
- keine Einschränkungen
- Kirchen
- keine Einschränkungen
- Beerdigungen sowie Hochzeiten und Eheschließungen
- keine Einschränkungen
- Gastronomie
- keine Einschränkungen
- Diskotheken, Clubs, Bars mit Unterhaltungskomponente wie Tanzfläche, Band oder DJ
- keine Einschränkungen
- Bars ohne Unterhaltungskomponente
- keine Einschränkungen
- Einzelhandel
- keine Einschränkungen
- körpernahe Dienstleistungen
- keine Einschränkungen
- Fahrschulen, Bootsschulen, Flugschulen
- keine Einschränkungen
- Reisebüros, Versicherungsagenturen, Finanzdienstleister
- keine Einschränkungen
- Sport
- keine Einschränkungen
- Beherbergung
- keine Einschränkungen
- kommerzielle und gewerbliche Reisen, touristische Bus- und Bahnfahrten
- keine Einschränkungen

- Versammlungen im Sinne des Sächsischen Versammlungsgesetzes, wie Demonstrationen
- keine Einschränkungen
- Sitzungen von Gremien, Parteien und Wählervereinigungen
- keine Einschränkungen
Testzentren in Pirna und im Landkreis SOE
Auf der Internetseite der Stadt Pirna finden Sie eine Übersicht der im Pirnaer Stadtgebiet befindlichen Testzentren. Eine Übersicht zu allen Testzentren im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge finden Sie hier.
Bitte bringen Sie den Personalausweis, die Krankenkassenkarte und nach Möglichkeit die Einverständniserklärung – ausgefüllt und unterschrieben – in das Testzentrum mit. Das spart vor Ort Zeit und verringert das Infektionsrisiko.
Impfangebote
Hier finden Sie eine Übersicht der impfenden Praxen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und in den anderen sächsischen Landkreisen und Großstädten.
Wenn Sie sich gegen das Corona-Virus impfen lassen wollen, kontaktieren Sie bitte eine Praxis zur Vereinbarung eines Impftermins. Unabhängig von den gelisteten Arztpraxen kann auch in Ihrer Hausarztpraxis oder auch in anderen Praxen angefragt werden, ob die Möglichkeit zur Impfung besteht.
Mobile Impfangebote in Pirna
Alle Termine für Impfangebote des Landes Sachsen finden Sie auf der Homepage des DRK Sachsen, die Impfangebote des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge finden Sie hier.
- Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Personaldokument
- Krankenversicherungskarte
- Impfausweis (falls vorhanden)
- weitere wichtige Unterlagen wie Herzpass, Diabetikerausweis oder Medikamentenliste
Aufklärungs- und Anamnesebögen gibt es vor Ort.
Jetzt Artikel teilen

Bitte beachten Sie die rechtlichen Hinweise. Diese finden Sie hier.
Jetzt Abonnent werden
Gern können Sie den Facebookbeitrag zu diesem Artikel liken, kommentieren und mit Freunden teilen. Vielen Dank.
Diese Themen werden Sie interessieren:
- ● 08.03.2023 | 🌹 20.593, 13 und 104 – Die Zahlen des Tages zum Frauentag
- ● 13.11.2022 | Neues aus dem Pirnaer Stadtrat | Änderung der Parkgebührenordnung in der Altstadt
- ● 15.9.2022 | Energiekrise | Hinweise zur Whatsapp-Nachricht aus der Sitzung des Kreistages
- ● 4.9.2022 | Neueröffnung DRK-Rettungswache Copitz
- ● 27.8.2022 | Schuleingang 2022