Der Mietzuschuss für Hartz-IV-Empfänger (Kosten der Unterkunft – KdU) wurden seit November 2019 erhöht. Ebenso wurden die maximalen Aufwendungen für Unterkunft (Bruttokaltmiete) ab 01.07.2013 rückwirkend neu festgesetzt. Hier unter TOP 10 nachzulesen.
„Bruttokaltmiete“ sind alle kalten Wohnkosten wie Kaltmiete plus Nebenkosten ohne Heizkosten und Aufbereitungskosten für Warmwasser.
Für die allermeisten wird dies zu keinen Nachzahlungen führen, da die einmonatige Widerspruchsfrist gegen den Hartz-IV-Bescheid abgelaufen ist. Es besteht allerdings die Möglichkeit, mit einen Überprüfungsantrag die Bescheide ab 01.01.2019 rückwirkend ändern zu lassen, um dadurch wenigstens für 2019 eine Nachzahlung zu bekommen. Hier finden Sie eine Mustervorlage für einen Überprüfungsantrag.

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