Seit einigen Tagen kursieren im Internet die verrücktesten Falschinformationen zu den in Sachsens Kitas und Schulen geltenden Hygienevorschriften. So heißt es zum Beispiel hier unter der Überschrift „Corona-Regeln: Sachsen droht Eltern mit Kindesentzug“:
„In einem Schreiben des Staatsministeriums für Kultus des Freistaats Sachsen wird Eltern in letzter Konsequenz mit Kindesentzug gedroht, wenn sie ihren Kindern nicht eine tägliche Gesundheitsbestätigung in die Schule mitgeben sollten.„

Diese Formulierung unterstellt, Eltern würden ihre Kinder weggenommen bekommen, wenn sie sich nicht an die hygienischen Corona-Verhaltensregeln halten. Tatsächlich heißt es auf Seite 3 des Elternbriefes:
„Ab dem 25. Mai 2020 darf die Schule kein Kind ohne eine tagesaktuell unterschriebene Gesundheitsbestätigung aufnehmen. Sie als Eltern sind verpflichtet, Ihr Kind umgehend von der Schule abzuholen, wenn Ihre Unterschrift für den konkreten Tag fehlt. Sofern Sie dem nicht nachkommen, ist die Schule in letzter Konsequenz verpflichtet, das Ordnungsamt einzuschalten – bis hin zu einer Inobhutnahme Ihres Kindes.„
Mittlerweile stellt das Sächsische Staatsministerium für Kultus | SMK klar, dass diese Formulierung unglücklich gewählt worden sei. So heißt auf Nachfrage:
„Vielleicht ist hier „Obhut“ etwas unglücklich gewählt. Die Eltern werden kontaktiert und müssen Ihr Kind abholen. In der „Wartezeit“ wird das Kind aber vor Ort (gesondert von den anderen Kindern) weiter beaufsichtigt.“
Auch im Blog des SMK wurden die FAQ entsprechend korregiert. Dort heißt es nun:
Was passiert ab dem 25. Mai, wenn ein Kind die unterschriebene Gesundheitsbestätigung vergessen hat?
Das Kind kann an dem Tag die Schule nicht besuchen. Eltern sind verpflichtet, ihr Kind wieder abzuholen.
Was passiert, wenn Eltern der Verpflichtung nicht nachkommen?
Die Aufsichtspflicht der Schule besteht zunächst fort; das Kind ist in einem gesonderten Raum zu betreuen. Die Eltern müssen umgehend kontaktiert und veranlasst werden, das Kind abzuholen. Das wiederholte Fehlen der Unterschrift kann unter Umständen auch ein Signal für häusliche Probleme, ggf. sogar eine Vernachlässigung sein, das heißt: der andauernden oder wiederholten Unterlassung fürsorglichen Handelns. In solchen Fällen kann in letzter Konsequenz gemäß § 50a Abs. 1 SächsSchulG die Einschaltung des Jugendamtes erfolgen.
Wie müssen Schulen verfahren, wenn ein Kind Symptome der Krankheit Covid-19 aufweist?
Bei entsprechenden Verdachtsfällen sind Schulen verpflichtet, das Kind vom Unterricht auszuschließen und von den Eltern abholen zu lassen. Bis zur Abholung ist das Kind in einem gesonderten Raum zu betreuen.
Was bedeuten „Kindesentzug“ und „Inobhutnahme“?
Den rechtlichen Hintergrund erläutert Jeannette Spindler, deren Facebook-Kommentar ich hier in meinen Blog übernehmen darf. Vielen Dank dafür.
Kindesentzug ist die Wegnahme eines minderjährigen Kindes von den Eltern oder dem Vormund, wie dem Jugendamt aber auch einem Pfleger bzw. Pflegerin. Kindesentziehung ist in Deutschland eine Straftat nach § 235 StGB und fällt unter den Begriff Entführung – in diesem Fall speziell handelt es sich um Kindesentführung.
Inobhutnahme (ION) ist ein Begriff aus dem deutschen Rechtssystem und bezeichnet die vorläufige Aufnahme und Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen in einer Notsituation durch das Jugendamt. … Die Inobhutnahme ist ein Verwaltungsakt.
Formulare
- Gesundheitsbestätigung für Schüler – Monat Mai
- Gesundheitsbestätigung für Schüler – Monat Juni
- Gesundheitsbestätigung für Schüler – Monat Juli
- Gesundheitsbestätigung für Kinder in Kitas und in der Tagespflege – Monat Mai
- Gesundheitsbestätigung für Kinder in Kitas und in der Tagespflege – Neutral
Die neue Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebes von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Schulen finden Sie hier.
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