Elternbeitrag | Wer zahlt wieviel für welchen Zeitraum❓

Hier in aller Kürze alles Wichtige zum Elternbeitrag für die Kinderbetreuung von der Schließung der Kitas am 18.03.2020, über die Notbetreuung bis zur Wiedereröffnung am 04.05.2020 in der Tagespflege und für die Hortkinder der 4. Klassen und am 18.05.2020 in allen Kitas.

Alle Kinder

Bis zum 17.04.2020 (Freitag) werden keine Elternbeiträge erhoben. Auch nicht für Kinder, die in Notbetreuung waren.

Vom 20.04.2020 (Montag) bis 03.05.2020 (Sonntag) zahlen Eltern, die das Angebot der Notbetreuung nutzten, Elternbeiträge und zwar für den anteiligen Zeitraum von insgesamt 9 Tagen (bei 20 Werktagen im April insgesamt). Der 01.05. war ein Feiertag, am 02. und 03.05. war Wochenende.

Ab 18.05.2020 (Montag) öffneten die Kitas. Ab diesem Tag konnten alle Eltern die Betreuung in ihrer Kindertageseinrichtung wieder in Anspruch nehmen. Es sind für den anteiligen Zeitraum von insgesamt 9 Tagen Elternbeiträge für den Monat Mai zu entrichten. Der 21.05. war ein Feiertag, am 30. und 31.05. ist Wochenende.

Betreuung bei Tagesmüttern und Tagesvätern

Ab 04.05.2020 (Montag) konnten die Kindertagespflegen wieder genutzt werden. Dafür wird der volle monatliche Elternbeitrag für Mai fällig. Der 01.05. war ein Feiertag, am 02. und 03.05. war Wochenende.

Hortkinder der 4. Klassen

Ab 06.05.2020 (Mittwoch) öffneten die Grundschulen für die Viertklässler. Eine Betreuung nach dem Unterricht (Hort) wurde in den Schulen angeboten. Die Hortbetreuung für die Schüler der 4. Klassen ohne Notbetreuungsanspruch ging demzufolge am 06.05. los, zusammen mit der Öffnung der Grundschulen für die 4. Klassen. Dazu wird der volle monatliche Elternbeitrag für Mai berechnet. Der 01.05. war ein Feiertag, am 02. und 03.05. war Wochenende.

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