Was ist das Problem bei der Entscheidungsfindung Abiball Ja oder Neinâ FĂŒr verschiedene AnlĂ€sse existieren unterschiedliche Regeln. Zum einen sind die feierlichen Zeugnis-Ausgaben in den Schulen betroffen. Hier gibt es grĂŒnes Licht aus den Ministerien, wenn die geltenden Hygiene-Bedingungen und MindestabstĂ€nde eingehalten werden.
Ein anderes Thema sind die Abifeiern in SĂ€len und Hallen, die anders als bei den Zeugnisausgaben nicht die Schulen, sondern SchĂŒlern und Eltern organisieren. Nach der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung sind Schulabschlussfeiern in angemieteten RĂ€umen mit bis zu 50 Personen erlaubt.

Nun ist es allerdings auch so, dass man in gröĂeren SĂ€len und GaststĂ€tten unter Einhaltung aller Corona-Regeln je nach Bestuhlungsform und Anzahl der genutzten RĂ€ume auch deutlich mehr als 50 Personen unterkriegen könnte.
Die Frage ist, ob hier bei einer Abifeier die 50-Personen-Regel gilt oder ob sich wie in GaststĂ€tten entsprechend der GröĂe auch mehr GĂ€ste zur gleichen Zeit aufhalten dĂŒrfen? Voraussetzung: pro Tisch sitzen höchstens zwei Haushalte und der Rest hĂ€lt Abstand. Ist das ein realistisches Szenario fĂŒr einen ausgelassenen Abiballâ
Eine kleine Hoffnung bleibt: Die neue, ab 06.06.2020 geltende Corona-Schutz-Verordnung lĂ€uft bereits am 29.06.2020, 24.00 Uhr wieder aus. Steigen die Infektionszahlen bis dahin nicht wieder an, wird es weitergehende Lockerungen geben. Möglicherweise sind dann Veranstaltungen wie AbibĂ€lle bis 1.000 Teilnehmer auch ohne die strengen HygienemaĂnahmen erlaubt. Ob unser MinisterprĂ€sident Michael Kretschmer hier mitliest?
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