👉 Weitere Corona-Lockerungen ab Samstag | Schulbetrieb weiterhin eingeschränkt

Das sächsische Kabinett hat am heutigen Mittwoch weitere Lockerungen bei den Corona-Beschränkungen beschlossen. Diese gelten ab Samstag, 06.06.2020, 00.00 Uhr bis zum 30.06.2020, 00.00 Uhr.

Hochzeiten, Geburtstage, Trauerfeiern sind in Gaststätten oder anderen angemieteten Räumlichkeiten mit bis zu 50 Personen unter Einhaltung der bekannten Hygienevorschriften (Mindestabstand, Desinfektion, …) erlaubt. Zudem sind unter Einhaltung des Mindestabstandes Treffen mit bis zu 10 Personen im öffentlichen Raum möglich.

Busreisen können wieder durchgeführt werden. Dabei sind Hygienevorgaben ähnlich aus dem ÖPNV, wie Mund-Nase-Masken einzuhalten. Freibäder, Schwimmhallen, Thermen, Heilbäder dürfen nach Vorlage eines Hygienekonzeptes öffnen. So startet das Geibeltbad ab diesen Freitag von 10.00 bis 18.00 Uhr in die Freibadsaison. Die Sportschwimmhalle auf der Seminarstraße, die Badelandschaft im Geibeltbad und die Sauna sollen schrittweise in den nächsten Wochen öffnen.

Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern sind weiterhin bis zum 31.08.2020 nicht möglich.

Seine Lieben in Alten- und Pflegeheimen sowie in Krankenhäusern kann man ab 06.06.2020 mit Einschränkungen wieder besuchen, wenn die entsprechende Einrichtung eine Besuchskonzept (Besuchsdauer, Besucheranzahl, Besuchszeiten, …) vorlegt. Reha-Einrichtungen oder Behinderten-Werkstätten können ebenfalls wieder Besucher empfangen.

Die Mindestabstandsregelung wurde bisher nur in der Kita und in der Grundschule ausgesetzt. Ab Montag, 08.06.2020 kann auf diese auch in Oberschulen und Gymnasien verzichtet werden. In der ab 06.06.2020 gültigen Corona-Schutzverordnung heißt es nun:

„Der Mindestabstand von 1,5 Metern gilt nicht in Kindertageseinrichtungen, in Schulen und bei schulischen Veranstaltungen, alternative Schutzmaßnahmen können durch die Allgemeinverfügung des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Regelung des Betriebs von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Schulen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Corona-Pandemie bestimmt werden.

Dennoch: Änderungen in dem seit dem 18.05.2020 durchgeführten eingeschränkten Regelbetrieb wird es nicht geben. Die Schüler in den Oberschulen und Gymnasien werden weiter in kleineren A- und B-Klassen und mit Abstandsregeln unterrichtet. Grundschülern bleibt es weiterhin freigestellt, am Unterricht teilzunehmen. Dabei müssen sich die Eltern fest entscheiden, ob sie ihre Kind in die Grundschule schicken oder selbst zu Hause unterrichten. Ein Wechsel zwischendurch ist nicht möglich. In Grundschulen wird in voller Klassenstärke unterrichtet.

Zeugnisübergaben und Abschlussfeiern können unter Einhaltung der Hygienebestimmungen durchgeführt werden. Lesen Sie dazu bitte auch den Beitrag zu den derzeitigen Möglichkeiten zur Durchführung von Schulabschlussfeiern. Elternabende und Elterngespräche sowie Sitzungen der schulischen Gremien sind mit Zustimmung der Schulleitung möglich. Ferienlager können veranstaltet werden, wenn ein brauchbares Hygienekonzept vorliegt und die Teilnehmer vorher auf Corona getestet werden.

In Kitas sind nun auch größere Gruppen erlaubt. Grund ist die Sicherstellung der Betreuung in Pausen- und Randzeiten.

Weitere Infos zu Kitas und Schulen finden Sie auf der Seite des SMK. Die aktuallisierte Corona-Schutz-Verordnung mit weiteren Hinweisen finden Sie hier.


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