Zu Anfang diesen Jahres wurden in Pirna gegen Stadtrat Thomas M. Vorwürfe laut, er sei zur Stadtratswahl im Mai 2019 nicht wählbar gewesen und nunmehr illegal im Stadtrat. Dieser Artikel fasst die Geschehnisse und die neuesten Entwicklungen in dieser Angelegenheit zusammen.
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Nicht wählbar und jetzt illegal im Stadtrat?
Für den Stadtrat können nur Bürger der jeweiligen Gemeinde kandidieren. Bürger sind alle wahlberechtigten Einwohner, die in der Gemeinde den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen und damit dort ihren Hauptwohnsitz haben. Fehlt es daran, kann man nicht kandidieren. Hat man dennoch kandidiert und wurde man als Nicht-Bürger in den Stadtrat gewählt, ist das Mandat im Nachhinein von Amts wegen abzuerkennen.
Was bisher durch die Sächsische Zeitung bekannt wurde
M. wurde am 26.05.2019 über die Liste der Wählervereinigung ‚Pirna kann mehr‘ in den Pirnaer Stadtrat gewählt. M. soll, so der Vorwurf, seinen hauptsächlichen Aufenthalt und Hauptwohnsitz – Grundvorraussetzung um für den Pirnaer Stadtrat zu kandidieren – zum Zeitpunkt der Stadtratswahl im Mai 2019 nicht in Pirna gehabt haben. So hat laut Sächsische Zeitung die von M. angemietete Wohnung in der Copitzer Hauptstraße 7 keinen Stromanschluss. Der Zähler wurde bereits im Oktober 2017 von den Stadtwerken ausgebaut und der Anschluss verplombt.

Was sagt M.?
Zu den Vorwürfen weist M., wie erst kürzlich wieder in einem Beitrag auf der Facebookseite von Pirna kann mehr darauf hin, ein Gericht habe in einem „vergleichbaren Fall“ zu Gunsten eines Stadtratsmitgliedes aus einer Gemeinde in Brandenburg entschieden, „fehlender Strom- und geringer Wasserverbrauch seien bei fortbestehendem Mietverhältnis und in der Wohnung vorhandener Habe des Mieters kein ausreichender Anhalt für die Aufgabe des ständigen Wohnsitzes im Gemeindegebiet. Ebenso wenig reiche das für die Feststellung des Mandatsverlusts eines Gemeindevertreters wegen mangelnder Wählbarkeit aus.“ – Zitat Ende
Auf den ersten Blick scheint damit alles klar. Um Bürger zu sein braucht es nicht viel: Ein Mietvertrag und ein paar Habseligkeiten in der Wohnung – so einfach und vermeintlich gesetzeskonform bastelt man sich einen Hauptwohnsitz. Strom und Wasser werden nicht benötigt, der Briefkasten wird geleert wenn nichts mehr reinpasst – wenn überhaupt.
Wie so oft täuscht auch in diesem Fall der erste, meist flüchtige Blick. Gerichtsurteile bestehen aus mehr als nur einem Satz. Wenn auch Sie sich mit einem aus dem Zusammenhang gerissenem Zitat nicht zufrieden geben, lohnt sich also der Blick auf den gesamten Wortlaut der Entscheidung. Lassen Sie uns zuerst die weiteren Kernaussagen des Beschlusses herausstellen:
- In dem Verfahren wurde lediglich geprüft, ob die drei Indizien „ständig voller Briefkasten“, „kein Stromverbrauch“ und „wenig Wasserverbrauch“ ausreichen, um dem Betroffenen von Amts wegen seinen Hauptwohnsitz abzuerkennen.
- Es wurde nicht darüber verhandelt, ob man auch ohne Strom- und geringem Wasserverbrauch seinen hauptsächlichen Aufenthalt in der besagten Wohnung haben kann.
- Der Betroffene muss glaubhaft darlegen, dass er auch ohne Stromverbrauch den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen in seiner Wohnung und damit in der Gemeinde hatte.
Aus dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts
„Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, richtet sich der ständige Wohnsitz gemäß § 7 BGB danach, ob sich der Betroffene an diesem Ort mit dem Willen zur ständigen Niederlassung niedergelassen hat. Das ist bei dem Antragsteller [dem Stadtrat] nicht zweifelhaft, denn er ist im Jahre 2015 in die Wohnung in der L… allee 49 B eingezogen und hat dort nachweislich gewohnt, so dass seine ständige Niederlassung in der Gemeinde H… jedenfalls in der Vergangenheit nicht in Frage steht.“
„Maßgeblich ist, ob der Ort weiterhin [trotz Stromverbrauch Null und geringem Wasserverbrauch] Mittelpunkt der Lebensbeziehungen des Antragstellers ist.“
„Das Mietverhältnis besteht fort und seine Habe befindet sich in dieser Wohnung. Indizien, die für die Aufgabe der Wohnung in der Gemeinde und eine Wohnsitzverlagerung des Antragstellers sprechen, hat die Antragsgegnerin [die Stadtverwaltung] allein mit dem fehlenden Energieverbrauch und dem nur sehr geringen, gegen eine aktuelle Wohnnutzung sprechenden Wasserverbrauch sowie einem wiederholt überfüllten Briefkasten und damit zusammenhängender Unzustellbarkeit von Zustellungsaufträgen nicht hinreichend festgestellt.“
„Der Frage, an welchem Ort sich der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen … im Sinne ständiger Niederlassung … befunden hat, wird im Hauptsachenverfahren nachzugehen sein, wobei darauf hinzuweisen ist, dass es Sache des Antragstellers ist, die dafür maßgeblichen Umstände aus seiner Sphäre umfassend darzulegen und nachvollziehbar zu erläutern, weshalb er trotz der Indizien für die Nichtnutzung der von ihm angemieteten Wohnung gleichwohl seinen Wohnsitz weiterhin in der Gemeinde hatte.“
Dem Gericht waren die unstrittigen Fakten „ständig voller Briefkasten“, „kein Stromverbrauch“ und „wenig Wasserverbrauch“ von der Anzahl der Indizien und nicht vom Inhalt her zu wenige, das strittige Stadtratsmandat abzuerkennen.
Was im Pirnaer M.-Fall unter anderem noch dazu kommt, ist die Tatsache, dass M.’s direkte Wohnungsnachbarin angegeben hat, die Wohnung von M. sei unbewohnt, so die Sächsische Zeitung. Zu diesem Thema äußert sich auch ein Leser auf der SZ-Facebookseite. Dieser* gibt an, M. wohne in Cotta (Gemeinde Dohma).

Auch auf der Facebookseite von ‚Pirna kann mehr‘ und auf der Seite der Sächsischen Zeitung Pirna hat ein Leser* Verwunderung über M.’s angeblichen Pirnaer Hauptwohnsitz geäußert und stellt klar, M. wohne „doch schon seit 15 Jahren auf einem Gartengrundstück in Cotta.“.
*Alle Namen wurden aus datenschutzrechtlichen Gründen entfernt.

Zusammenfassend betrachtet bestehen auf Grund der vorliegenden Indizien augenscheinlich Zweifel daran, ob M. überhaupt jemals tatsächlich und nachweislich in der Hauptstraße 7 überwiegend wohnte und dort seine Hauptwohnung hatte.
Des weiteren hat M. laut dem Beschluss „umfassend darzulegen und nachvollziehbar zu erläutern, weshalb er trotz der Indizien für die Nichtnutzung der von ihm angemieteten Wohnung gleichwohl seinen Wohnsitz weiterhin in der Gemeinde [in Pirna] hatte.“. M. ist demzufolge in der Pflicht, die gegen ihn seitens der Stadtverwaltung Pirna vorgebrachten Beweise zu entkräften.
Die Stadtverwaltung Pirna hat M.’s Melderegistereintrag von Amts wegen geändert, so die Sächsische Zeitung. Offenbar ist es M. nicht gelungen, die Stadtverwaltung davon zu überzeugen, dass er in der Hauptstraße 7 seit Oktober 2017 und damit auch am Tag der Stadtratswahl in einer Wohnung ohne Stromanschluss seinen hauptsächlichen Aufenthalt gehabt haben will.
„Wohnung wechsle dich!“
M. meldete sich kurz nach dem Bekanntwerden der Problematik bezüglich seines Hauptwohnsitzes Ende Februar 2020 aus der Hauptstraße 7 auf den Steinplatz 16 um, so die Sächsische Zeitung. Mittlerweile ist er scheinbar auch dort wieder ausgezogen. Nach eigenen Angaben ist er wieder eingezogen in die Copitzer Hauptstraße 7.
Es bleibt weiter unterhaltsam.
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