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In diesem Beitrag habe ich darüber berichtet, dass die Gesundheitsämter in Hessen, Niedersachsen und Baden-Württemberg Eltern dazu auffordern, ihre Kinder in einem Raum getrennt vom Rest der Familie zu isolieren, wenn ein Corona-Verdacht besteht.
Zudem drohen die Behörden den Eltern in schriftlichen Anordnungen bei Zuwiderhandlung mit Unterbringung des Kindes in einer geschlossenen Einrichtung.

Der Kreis Offenbach hat nun mitgeteilt, dass ein Missverständnis bezüglich der Quarantäneverordnungen für Kinder vorläge.
▶ Kurzfassung | Das Infektionsschutzgesetz unterscheide nicht zwischen Kindern und Erwachsenen. Deshalb würde bei den schriftlichen Mitteilungen auch von „getrennten Räumen“ und „geschlossenen Einrichtungen“ gesprochen, womit Krankenhäuser, aber keine Heime gemeint seien.
Laut den Gesundheitsämtern wäre das in den Vorgesprächen mit den betroffenen Familien auch so erklärt, nur die schriftlichen Mitteilungen seien dann von den Eltern wortwörtlich aufgenommen worden.
Der Kommentar
Was denken sich die verantwortlichen Mitarbeiter in den betreffenden Landkreisverwaltungen eigentlich, mit wem sie es hier zu tun haben? Mit unsensiblen Müttern und Vätern, die all ihr Vertrauen in staatliche Institutionen stecken?
Genau dieses ist bei vielen Menschen nämlich dahin. Das ganze Hickhack um Maskenpflicht im Bus und im Zug, in Läden und Schulen, Urlaubs- und dienstliche Reisen in Risikogebiete und Flüchtlingslager (Stichwort: Armin Laschet) und die Impfpflicht hat so Manchen verunsichert. Auch aus Angst vor Ansteckung sagen Betroffene Arzttermine und Operationen ab, Zahnärzte beklagen Arbeitsmangel.
Natürlich nehmen die Eltern ein amtliches Schriftstück des Gesundheitsamtes Ernst und setzen das wortwörtlich um, was darin steht. Dabei ist völlig egal, was in einem Gespräch im Vorfeld mit dem Gesundheitsamt besprochen wurde.
Kein Elternteil wird sich im Zweifelsfalle wenn es hart auf hart kommt auf ein Vorgespräch mit einem Mitarbeiter des Gesundheitsamtes berufen können, wenn die schriftlichen Verfahrensanweisungen inhaltlich strenger formuliert sind, wenn im Gegensatz zum Gespräch in der schriftlichen Quarantäneanweisung die Herausnahme des Kindes aus der Familie angedroht wird.
Den Verantwortlichen ist ans Herz zu legen, besonders in Gesundheitsfragen und da vor allem wenn es um Kinder geht, eher mit Fingerspitzengefühl zu arbeiten, anstatt auf Biegen und Brechen das Infektionsschutzgesetz wortwörtlich umsetzen zu wollen.
Eine Bitte an alle
Gehen Sie weiterhin zum Arzt, wenn Sie oder Ihr Kind oder Andere medizinische Hilfe benötigen. Scheuen Sie sich in medizinischen Notfällen nicht, die 112 anzurufen. Befolgen Sie die Anweisungen des medizinischen Fachpersonals. Sagen Sie wichtige medizinische Termine aus Angst vor Corona nicht ab. Unsere Arztpraxen und Krankenhäuser sind sicher. Die deutschen Hygienestandards sind hoch und werden penibel umgesetzt. Andere Krankheiten warten nicht, bis die Corona-Pandemie abgeebbt ist.
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