Mit Stand heute, 19.10.2020, 15.00 Uhr gibt es in unserem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 220 positiv auf Corona getestete Personen (+55 im Vergleich zu Samstag, 17.10.2020). Allein in Pirna gibt es 13 Fälle (+1).
In den letzten sieben Tagen wurden 98 (+14) Neuinfizierte gemeldet. Daraus ergeben sich 39,9 positiv Getestete pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen (Inzidenz-Wert) im Verhältnis zur Gesamteinwohnerzahl des Landkreises von 245.381 Einwohnern (Stand 30.06.2020).
Gemäß § 7 Abs. 2 Sächsische Corona-Schutz-Verordnung wurde diese Inzidenz ohne den Hotspot Seniorenheim ‚Jochhöh‘ in Freital-Pesterwitz mit insgesamt 43 positiv Getesteten (33 Bewohner und 10 Mitarbeiter) berechnet. Die Unterstützung des Seniorenheims durch Kräfte der Bundeswehr befindet sich in Prüfung.

Derzeit befinden sich aus dem Landkreis acht Personen in stationärer Behandlung (Quelle: CARUSshare Kollaborationsplattform des Uniklinikum Dresden, Stand 19.09.2020, 08.19 Uhr) und aktuell 669 in Quarantäne.
Nach Sächsischer Corona-Schutz-Verordnung vom 29.09.2020 sind spätestens bei 35 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage (Inzidenz-Wert) verschärfende Maßnahmen zu ergreifen, die der Eindämmung des Infektionsgeschehens dienen.
Der Inzidenz-Wert im Landkreis SOE ist 39,9. Aus diesem Grunde hat das Landratsamt am heutigen 19.10.2020 eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Diese beinhaltet unter anderem nachfolgend aufgeführte Maßnahmen und tritt am Dienstag 20.10.2020, 00.00 Uhr in Kraft:
- Die personenbezogenen Daten zu Zusammenkünften, Veranstaltungen und Ansammlungen im öffentlichen Raum sowie zu Familien-, Betriebs,- und Vereinsfeiern sind vom Veranstalter, Gastronomen, Hotels und Vermieter mit Namen, Telefonnummern und Mailadressen von Besuchern und Teilnehmern sowie dem Zeitraum des Besuchs zu erfassen und zu speichern.
- Das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung ist in allen Einrichtungen des öffentlichen Raumes sowie an Bus- und Bahnhöfen verpflichtend. Gäste in Schank- und Speisewirtschaften sowie in Übernachtungsbetrieben müssen beim Betreten und Verlassen der Lokalität, in den Gängen und beim Aufsuchen von Gemeinschaftseinrichtungen eine Mund-Nasenbedeckung tragen.
- Von 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr des Folgetages sind Schank- und Speisewirtschaften zu schließen. Die Abgabe von Alkoholika und alkoholischen Getränken ist während dieses Zeitraumes untersagt.
- Für private Zusammenkünfte in eigener Häuslichkeit wird die Personenzahl auf 25 beschränkt.
- An Familienfeiern in Gaststätten oder in anderen von Dritten überlassenen voneinander abgetrennten Räumlichkeiten sowie an Betriebs- und Vereinsfeiern dürfen höchstens 50 Personen teilnehmen. Es sind auf jeden Fall die Personendaten aufzunehmen.
- Groß- und Sportveranstaltungen mit Publikum sind untersagt. Ausnahmen sind möglich.
- Besuche in Alten- und Pflegeheimen sowie in Krankenhäusern aus privaten Gründen sind eingeschränkt. Eine Person pro Tag darf einen Bewohner oder Patienten besuchen. Das gilt nicht für die Besuche naher Angehöriger in Geburts- und Kinderstationen sowie Palliativstationen und Hospizen. Auch Sterbebegleitung ist nicht eingeschränkt. Weitergehende Ausnahmen sind möglich.
- Versammlungen im Sinne des Sächsischen Versammlungsgesetzes sind von der Regelungen dieser Allgemeinverfügung ausgenommen.
Hier finden Sie die Pressemitteilung des Landratsamtes zur Allgemeinverfügung. Landrat Michael Geisler äußert sich auf seiner Facebook-Seite zur Corona-Situation im Landkreis:
„Das Pflegeheim Jochhöh wird als lokaler Hotspot eingeordnet und daher nicht in die 7 Tage Inzidenz eingerechnet. Trotzdem ist die 35er Grenze für die 7 Tage Inzidenz überschritten. Für den Landkreis wird aus diesem Grund eine Allgemeinverfügung erlassen, die Einschränkungen vorgibt. Mit der Entscheidung das o.g. Heim als lokalen Hotspot einzuordnen, überschreiten wir nicht die 50er Grenze für die 7 Tage Inzidenz und haben somit das mildeste Mittel gewählt, um der weiteren Ausbreitung der Infektion entgegenzuwirken. Das dies keinem von uns gefällt ist auch uns klar, aber keine Reaktion ist die falsche Reaktion.“
Interview mit Landrat Michael Geisler
Landrat Michael Geisler informierte am 21.10.2020 die Einwohner in einem Interview mit Pirna-TV über die aktuelle Situation und Maßnahmen in der Region. Hier gehts zum Interview.
Bürgertelefone
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen sind Bürgertelefone für Rückfragen eingerichtet. Diese sind unter den Telefonnummern 03501 515-1166 und 03501 515-1177 von Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr erreichbar.
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