● 🇩🇪 🇨🇿 16.4.2021 | Alle Informationen zum kleinen Grenzverkehr mit Tschechien

🕑 Lesezeit: 4 Minuten

Deutschland hat seit Donnerstag, 14. April 2021, 00.00 Uhr die Grenzkontrollen an der deutsch-tschechischen Grenze aufgehoben. Aktuell finden lediglich Stichprobenkontrollen bei der Ein-und Ausreise durch die Bundespolizei statt.

Welche Auswirkungen hat dies auf den kleinen Grenzverkehr? Kann man jetzt wieder nach Tschechien zum Einkaufen, Friseur, Tanken und Wandern❓

Deutschland ist durch das tschechische Gesundheitsministerium aktuell der roten Kategorie (hohes Risiko) zugeordnet. Somit sind Einreisen in Tschechien stark eingeschränkt.

Da auch Deutschland Tschechien als Hochinzidenzgebiet eingestuft hat, sind Wandern, Tanken oder Einkaufen in Tschechien auch nach deutschem Recht derzeit nicht zulässig. Das wäre erst dann wieder möglich, wenn die Tschechische Republik nicht mehr als Risikogebiet eingestuft wird.

Einreise und Aufenthalt nur mit negativem Corona-Test und Online-Registrierung

Die Einreise und der Aufenthalt in Tschechien ist nach aktuellem tschechischem Recht für Ausländer aus Ländern der roten Kategorie aus touristischen Gründen, zum Besuch von Freunden oder zu Freizeitaktivitäten verboten und nur aus triftigen Gründen möglich. Dazu zählen:

  • Berufstätigkeit,
  • Studium und
  • medizinische Gründe.  
  • Ein Familienbesuch ist nur zur Ausübung des Sorgerechts oder Pflege und Unterstützung eines Verwandten möglich.

Entsprechende Nachweise sind mitzuführen. Eine Einreise aus triftigen Gründen ist – mit Ausnahmen – nur möglich,

  1. wenn die Einreise vor Grenzübertritt mit einem Online-Formular anzeigt und die Bestätigung über die Absendung bei Grenzübertritt mit sich geführt wird.
  2. Zudem ist ein negativer PCR- oder Antigen-Test, der nicht älter als 72 bzw. 24 Stunden sein darf, zur Einreise erforderlich. Einreisende müssen das schriftliche Testergebnis mit sich führen.
  3. Innerhalb von 5 Tagen nach Einreise ist ein weiterer PCR-Test in der Tschechischen Republik durchzuführen. Das Testergebnis muss der zuständigen Hygienebehörde zugesandt werden, erst dann ist eine Beendigung der Quarantäne möglich. Bis zur Bestätigung des negativen Testergebnisses besteht Quarantänepflicht.

Grundsätzlich besteht nach der Einreise in Tschechien 14 Tage lang überall außerhalb des Hauses eine Maskenpflicht durch das Tragen einer FFP2-Atemschutzmaske (oder KN95, N95).

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des tschechischen Außenministeriums, übersetzt mit Google.

Ausnahmen

Ausnahmen von den Verpflichtungen zum Ausfüllen des Online-Formulars, zum Einreichen eines PCR-Testergebnisses bei den lokalen tschechischen Hygienestationen und einer Quarantänepflicht bestehen u.a. für

  • Tschechen und deren Familienangehörige und Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis in Tschechien,
  • Grenzpendler,
  • pendelnde Schüler und Studenten,
  • pendelnde Eltern zum Besuch ihrer minderjährigen Kinder und zur Ausübung des Sorgerechts,
  • Beschäftigte im internationalen Personen- und Güterverkehr,
  • für Aufenthalte von maximal 12 Stunden aus triftigem Grund
    • zu Geschäfts- und Arbeitsaufenthalten,
    • aus dringenden gesundheitlichen Gründen,
    • zur Erledigung dringender behördlicher Angelegenheiten und
    • Beerdigungen.
  • Personen, die innerhalb der letzten 90 Tage an COVID-19 erkrankt waren und hierüber ein ärztliches Attest vorlegen können.

Grundsätzlich sind entsprechende Nachweise zu den Ausnahmen bei Grenzübertritt und in Tschechien mitzuführen. Dienstlich Reisende müssen, um ein Beherbergungsangebot in Anspruch nehmen zu können, den Zweck der Geschäftsreise nachweisen.

Transitreisende – bis auf Beschäftigte im Personen-, Waren- und Güterverkehr – die aus einem rot kategorisierten Land wie Deutschland gemäß dem Ampel-System einreisen, benötigen bei Transit auf dem Landweg einen Negativtest (PCR, nicht älter als 72 Stunden, oder Antigen, nicht älter als 24 Stunden). Bei Flughafentransit mit Umsteigezeiten am Flughafen von bis zu 12 Stunden, ist die Vorlage eines Testergebnisses nicht erforderlich.

Die Durchreise durch Tschechien (Transitreise) darf nicht länger als 12 Stunden dauern. Es muss während der gesamten Dauer des Transits eine FFP2-Atemschutzmaske (oder KN95, N95) getragen werden.

Coronabedingte Verhaltenshinweise in Tschechien

Bitte beachten Sie die Verhaltenshinweise während der Corona-Krise in Tschechien.

Einreise nach Deutschland

Die Tschechische Republik ist noch als Hochinzidenzgebiet eingestuft. Personen, die sich in den letzten 10 Tagen vor ihrer Einreise in der Tschechischen Republik aufgehalten haben, unterliegen – bis auf Ausnahmen – der Pflicht zur Einreiseanmeldung, Vorlage eines Negativtests und der Quarantäne.

Weitere Informationen zur Einreise aus Tschechien finden Sie hier auf der Seite der Prager Botschaft und auf der Corona-Infoseite der Sächsischen Landesregierung.


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