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Heute tritt die neue Coronavirus-Einreise-Verordnung des Bundes in Kraft. Diese gilt einheitlich für alle Bundesländer und ersetzt deren eigenen Einreiseverordnungen. Dazu die wichtigsten Infos speziell für den Kleinen Grenzverkehr am Beispiel mit Tschechien:
Aus deutscher Sicht
- sind für einen Aufenthalt bis zu 24 Stunden in einem Risikogebiet keine Nachweis-, Quarantäne- und Meldepflichten mehr nötig. Das heißt: Bei der Rückreise nach Deutschland entfällt die Test- oder Quarantänepflicht bei einem Aufenthalt von weniger als 24 Stunden in einem ausländischem Risikogebiet.
- ist Tschechien laut Robert-Koch-Institut ein Risikogebiet. Am 2. Mai 2021 wurde Tschechien vom Hochinzidenzgebiet zu einem „normalen“ Risikogebiet herabgestuft.
- müssen für den Aufenthalt in Tschechien nun auch keine triftigen Gründe mehr vorliegen.
Aus tschechischer Sicht
- ist die Einreise nach Tschechien ohne triftigen Grund seit 4. Mai 2021 auf 12 Stunden beschränkt. Längere touristische Reisen nach Tschechien bleiben nach wie vor untersagt.
Fast man beide Regelungen zusammen, ist seit heute, 13. Mai 2021, der Kleine Grenzverkehr zum Einkaufen, Tanken, Besuchen von Freunden, aber auch für Ausflüge bei einer Rückkehr nach Deutschland innerhalb von 12 Stunden ohne Einschränkungen möglich.
Welche Einschränkungen gelten aktuell in Tschechien?
Seit Montag, 10. Mai 2021 sind in Tschechien wieder alle Geschäfte geöffnet (mit FFP2-Maske, keine OP-Maske, Mindestabstand zwei Meter, ein Kunde auf 15 m²). Das Tragen einer Maske in Außenbereichen ist seitdem nicht mehr verpflichtend, wenn Mindestabstände von zwei Metern eingehalten werden können.
Aktuell sind in Tschechien Gaststätten und Hotels weiterhin geschlossen, Außer-Haus-Verkauf ist erlaubt. Ab Montag, 17. Mai 2021 können in Tschechien Gastronomiebetriebe die Außenbereiche wie Biergärten oder Terrassen öffnen. Voraussetzungen für einen Besuch:
- Vorlage eines aktuellen negativer Coronatests (gleich welcher Art, auch vor Ort durchführbar),
- oder seit 14 Tagen vollständig geimpft. Das Impfzertifikat muss allerdings von tschechischen Behörden ausgestellt sein.
- oder von einem Labor bestätigt, dass eine Infektion mit dem Coronavirus überstanden ist (positiver PCR-Test, Abstrichdatum max. vor 90 Tagen).
Weitere Infos dazu auf der Webseite von Radio Prag International.
Wie ist die aktuelle Situation an den Grenzübergängen?
Stand 13. Mai 2021, 15.30 Uhr | Nach Auskunft der Bundespolizei wäre ein reibungsloser Grenzverkehr von tschechischer Seite aktuell noch nicht möglich. Es wird gebeten, für einen Ausflug nach Tschechien bis mindestens morgen oder besser bis zum Wochenende zu warten.
Ein Quarantäne-„Restrisiko“ bleibt
Wer aus einem ausländischem Risikogebiet nach Sachsen einreist, riskiert trotz der neuen Einreise-Verordnung in Quarantäne zu müssen, da das sächsische Sozialministerium die Quarantäneverordnung des Landes noch nicht angepasst hat. Diese schreibt für jeden Einreisenden Quarantäne vor.
Ein Dilemma für die Bundespolizei in Sachsen. Sprecher Christian Meinhold gegenüber Bild.de: „Im Rahmen der Schleierfahndung in Sachsen werden Einreisende deshalb überprüft und sofern sie keine Ausnahmegenehmigung haben, dem zuständigen Gesundheitsamt zur weiteren Überprüfung übermittelt.“
Rein theoretisch müssten die Gesundheitsämter dann nach Landesrecht Quarantäne anordnen. Ob das auch so geschieht ist fraglich. Vermutlich wird man sich auf die bundeseinheitliche Regelung berufen.
Quarantäne bei Aufenthalt in Tschechien länger als 24 Stunden
Wer sich länger als 24 Stunden in Tschechien aufgehalten hat und nach Deutschland einreist, muss sich unverzüglich nach der Einreise am Zielort in häusliche Quarantäne begeben. Die vorgeschriebene Quarantäne-Zeit von zehn Tagen kann vorzeitig beendet werden, wenn ein Genesenennachweis, ein Impfnachweis oder ein negativer Testnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter www.einreiseanmeldung.de übermittelt wird.
Corona-Testzentren in Pirna und im Landkreis SOE
Auf der Internetseite der Stadt Pirna finden Sie eine Übersicht der 7 im Pirnaer Stadtgebiet befindlichen Testzentren. Erst am vergangenen Montag hat in Copitz ein neues Testzentrum eröffnet.
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis, die Krankenkassenkarte und nach Möglichkeit die Einverständniserklärung – ausgefüllt und unterschrieben – mit. Das spart vor Ort Zeit und verringert das Infektionsrisiko.
Eine Auflistung zu allen Testzentren im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge finden Sie hier.
Ist nur ein Test pro Woche kostenfrei? Hartnäckig hält sich das Gerücht, man könne sich nur ein Mal pro Woche in einem Testzentrum kostenfrei testen lassen. Das ist nicht richtig! Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer hat schon vor längerer Zeit klargestellt, dass man sich auch mehrmals pro Woche kostenfrei testen lassen kann.
Bitte beachten Sie die rechtlichen Hinweise. Diese finden Sie hier.
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