● 18.8.2021 | Anmeldung der ABC-Schützen an den Pirnaer Grundschulen für das Schuljahr 2022/2023

🕑 Lesezeit: 3 Minuten

Am 29.08.2022 beginnt das Schuljahr 2022/2023. Alle Kinder, die im Zeitraum vom 01.07.2015 bis 30.06.2016 geboren wurden und somit bis zum 30.06.2022 das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden im Schuljahr 2022/2023 schulpflichtig. Diese Kinder müssen in der Woche vom 13.09.2021 bis zum 17.09.2021 an einer Grundschule angemeldet werden (Schulanmeldepflicht).

Das trifft auch für Kinder zu, deren Eltern eine vorzeitige Einschulung oder Zurückstellung beantragen möchten (Paragraf 27 Absatz 2 des Sächs. Schulgesetzes).

Können auch jüngere Kinder angemeldet werden?

Kinder, die im Zeitraum vom 01.07.2016 bis 30.09.2016 geboren sind, können freiwillig zur Schule angemeldet werden. Sie werden damit automatisch schulpflichtig.

Kinder, die nach dem 30.09.2016 geboren sind und als schulfähig eingeschätzt werden, können vorzeitig zur Schule angemeldet werden. Dafür ist ein Antrag bei der jeweiligen Schulleitung zu stellen. Infolge einer umfassenden schulärztlichen Untersuchung entscheidet die Schulleitung, ob das Kind tatsächlich schulfähig ist und dem Antrag entsprochen werden kann. Ein Rechtsanspruch auf die vorzeitige Einschulung eines Kindes besteht nicht. 

Muss das Kind zur Schule angemeldet werden, wenn es noch nicht schulfähig ist? 

Die Schulanmeldepflicht besteht auch dann, wenn das Kind voraussichtlich mit Beginn des Schuljahres 2022/2023 nicht schulfähig sein wird. 

Bei der Schulanmeldung kann die „Rückstellung“ beantragt werden. Der Rückstellungswunsch ist entweder am Tag der Schulanmeldung oder danach als formloser Antrag bei der Schule einzureichen.  

Zur Antragsprüfung wird der Entwicklungsstand des Kindes anhand pädagogisch-psychologischer Testverfahren festgestellt. Zudem dürfen bereits vorhandene Gutachten einbezogen werden.

Die Entscheidung über den Antrag trifft die jeweilige Schulleitung. Wird die Rückstellung bestätigt, erfolgt die Einschulung ein Jahr später, zum Schuljahr 2023/2024. Das Kind ist dann 2022 erneut an einer Grundschule anzumelden.

Welche Straße gehört zu welchem Schulbezirk?

Eine Auflistung, welche Straßen welchen Grundschulen zugeordnet sind, ist unter diesem Link zum Download hinterlegt, die dazugehörige interaktive Übersichtskarte der Grundschulbezirke finden Sie hier. Quelle | Stadtverwaltung Pirna

Anmeldung für den Schulbesuch an einer kommunalen Schule außerhalb des Grundschulbezirkes

Sie melden Ihr Kind zuerst an der Grundschule ihres Schulbezirkes an und teilen zum Anmeldetermin mit, dass Sie für Ihr Kind einen Schulplatz außerhalb des zuständigen Schulbezirkes wünschen. 

Daraufhin wird Ihnen die Schule einen Ausnahmeantrag aushändigen, welchen Sie – entsprechend begründet – bis spätestens 15.02.2022 bei der Wunschschule abgeben müssen. Über den Antrag entscheidet die Schulleitung der Wunschschule.

Da der Anspruch eines Schulplatzes nur für den zuständigen Schulbezirk gilt, ist zu beachten, dass die Wunschschule diesem Antrag nicht nachgehen muss. Entscheidet sich die Schule das Kind aufzunehmen, holt sie sich die Zustimmung des Landesamtes für Schule und Bildung ein und teilt den Eltern/Sorgeberechtigten die Entscheidung mit.

Anmeldetermine der Pirnaer Grundschulen

An folgenden Terminen finden die Anmeldungen in den Pirnaer Grundschulen statt. An den mit * gekennzeichneten Grundschulen ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Bitte beachten Sie, dass es für die Schulplatzvergabe unerheblich ist, an welchem der offiziellen Anmeldetage Ihr Kind bei der Grundschule des Schulbezirks angemeldet wird.

  • Grundschule Graupa, Badstraße 3
    • Dienstag, 14.09.2021, 8–12 Uhr und 13–18 Uhr
    • Mittwoch, 15.09.2021, 8–12 Uhr und 13–18 Uhr
  • Grundschule Neundorf*, Alt-Neundorf 24
    • Dienstag, 14.09.2021, 8–12 Uhr und 13–17 Uhr
    • Donnerstag, 16.09.2021, 8–14 Uhr
  • Grundschule Sonnenstein*, Varkausring 1b
    • Montag, 13.09.2021, 8–12 Uhr und 13–15 Uhr
    • Dienstag, 14.09.2021, 8–12 Uhr und 13–16 Uhr
    • Mittwoch, 15.09.2021, 9–12 Uhr und 13–15 Uhr
  • Grundschule Zehista*, An der Schule 1
    • Montag, 13.09.2021, 8–12 Uhr und 13–17 Uhr
    • Mittwoch, 15.09.2021, 8–14 Uhr
  • Grundschule Am Friedenspark*, Nicolaistr. 3
    • Montag, 13.09.2021, 13–18 Uhr
    • Mittwoch, 15.09.2021, 9–12 Uhr und 13–16 Uhr
  • Diesterweg-Grundschule, Prof.-Roßmäßler-Str. 42
    • Montag, 13.09.2021, 13–15 Uhr
    • Dienstag, 14.09.2021, 9–12 Uhr und 13–16 Uhr
    • Mittwoch, 15.09.2021, 9–12 Uhr und 13–15 Uhr
  • Lessing-Grundschule*, Königsteiner Straße 22a
    • Montag, 13.09.2021, 8–12 Uhr und 13–16 Uhr
    • Dienstag, 14.09.2021, 8–12 Uhr und 13–17 Uhr
    • Mittwoch, 15.09.2021, 8–12 Uhr und 13–15 Uhr
  • Friedrich-Märkel-Grundschule Stadt Wehlen, Lohmener Straße 3
    • Anmeldung der Kinder aus Posta, Mockethal und Zatzschke sowie der Wehlener Kinder am Dienstag, 14.09.2021, 14.30–18 Uhr
    • alternativ nach vorheriger telefonischen Anmeldung unter (035024) 70442 am Donnerstag, 09.09.2021, 8–11 Uhr

Terminvereinbarung

Für die Schulanmeldung an folgenden Grundschulen ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Bitte den jeweiligen Link anklicken, um einen Termin in den Kalender einzutragen.

Was ist zur Anmeldung mitzubringen?

Mitzubringen sind neben dem

  • vollständig ausgefüllten Anmeldeformular,
  • die Geburtsurkunde des Kindes bzw. das Stammbuch der Familie,
  • der Impfausweis des Kindes und
  • gegebenenfalls der Nachweis über das alleinige Sorgerecht (Sorgerechtsbescheid bei unverheirateten Elternpaaren oder getrenntlebenden Eltern). Auch bei Eltern die getrennt leben und das gemeinsame Sorgerecht haben, sind beide Unterschriften auf dem Anmeldeformular erforderlich.
  • Personalausweis der Sorgeberechtigten

Nachweis eines ausreichenden Masernschutzes

Der Nachweis eines ausreichenden Masernschutzes wird in der Regel bei der Schulaufnahmeuntersuchung durch das Gesundheitsamt erfragt.

Die Schulpflicht und das Recht auf Bildung bestehen auch dann, wenn das Kind nicht über einen ausreichenden Masernschutz verfügt. Kinder, bei denen der notwendige Nachweis nicht erbracht wird, werden dennoch in einer Schule aufgenommen. Es droht den Sorgeberechtigten ein Bußgeld in Höhe von 2.500,00 Euro pro Schuljahr.

Weitere Informationen zur Masern-Impfpflicht lesen Sie im Blog des Sächsischen Ministeriums für Kultus (SMK).

Anmeldeformulare und andere Unterlagen

Nähere Auskünfte und Informationen zu den Schulen sowie Anmeldeformulare und zusätzlich benötigte Unterlagen sind auf der jeweiligen Internetseite der Grundschule zu finden.

Weitere wichtige Informationen

Den Termin und Ort für die gesetzlich vorgeschriebene Schulaufnahmeuntersuchung beim Gesundheitsamt bekommen die Eltern/Sorgeberechtigten bei der Schulanmeldung.

Eltern, die ihr Kind an einer Grundschule in freier Trägerschaft, wie zum Beispiel am Evangelischem Schulzentrum angemeldet haben, sind laut Schulordnung der Grundschulen (SOGS) Paragraf 3, Absatz 3 zu statistischen Zwecken verpflichtet, bis 15.09.2021 der Grundschule ihres Schulbezirkes den Namen der Schule in freier Trägerschaft schriftlich mitzuteilen.

Für den Besuch einer Grundschule in freier Trägerschaft melden die Eltern ihr Kind an einer Grundschule in öffentlicher Trägerschaft ihres Schulbezirkes zur Schulaufnahmeuntersuchung an. Die Anmeldung zur Schulaufnahmeuntersuchung kann gleichzeitig mit der Mitteilung über die Anmeldung des Kindes an einer Grundschule in freier Trägerschaft erfolgen (Schulordnung der Grundschulen (SOGS) Paragraf 3, Absatz 4).

Die Schulanmeldung ist noch keine Aufnahmebestätigung. Diese erhalten die Eltern/Sorgeberechtigten nach Auswertung der Anmeldung und der Schulaufnahmeuntersuchung von der Schulleitung der aufnehmenden Grundschule.

Die Aufnahmebescheide werden von den Grundschulen im Juni 2022 an die Eltern/Sorgeberechtigte versandt.


Bitte beachten Sie die rechtlichen Hinweise. Diese finden Sie hier.

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