● 18.11.2021 | Die Corona-Regeln in der Überlastungsstufe

🕑 Lesezeit: 4 Minuten

Die Überlastungsstufe der Krankenhausbelegung mit Coronapatienten wurde am Montag überschritten. Damit gelten ab dem morgigen Freitag, 19. November 2021, weitere coronabedingte Einschränkungen.

Vorwarn- und Überlastungsstufe

Die Auslastung der Krankenhausbetten auf den Normal- und Intensivstationen bestimmt die sachsenweit einheitlich greifenden Maßnahmen.

Die aktuelle Belastung der sächsischen Krankenhäuser bei der Versorgung von Corona-Patienten und die Geltung der Vorwarn- bzw. Überlastungsstufe finden Sie hier. Eine Übersicht über die aktuelle Bettenbelegung durch Corona-Patienten in den sächsischen Krankenhäusern („Bettenindikator“) finden Sie hier.

Die Vorwarnstufe wurde bereits am 6. November 2021 erreicht. Die Schwelle der Überlastungsstufe, bei der

  • 1.300 Betten auf den Normalstationen oder
  • 420 Betten auf den Intensivstationen

in Sachsen mit Corona-Erkrankten belegt sind, wurde am Montagnachmittag, 15. November 2021, überschritten. Aktuell werden 1.520 Patienten mit Corona auf Normalstation behandelt.

Nach der 3+2-Regel (drei Tage Überschreitung plus übernächster Tag) gelten ab Freitag, 19. November 2021 die unten aufgeführten Einschränkungen der Überlastungsstufe. Die Bekanntmachung vom 17. November 2021 über die Geltung der Überlastungsstufe finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass ab Montag, 22. November 2021 eine neue Corona-Schutzverordnung gilt. Die bereits bekannten Einschränkungen, die ab Montag gelten sollen, sind eingearbeitet, jedoch noch nicht beschlossen. Dies soll am Freitag geschehen.

Aktuell gelten Ausnahmen von der 2G-Regel für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres – also für alle bis zu 15-Jährigen – sowie für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen Corona impfen lassen können. Diese Personen benötigen jedoch einen negativen Test („3G“).

Kinder und Jugendliche, die der Testpflicht in der Schule unterliegen, benötigen weiterhin keinen gesonderten Testnachweis beim Besuch von Freizeit- und Sportangeboten, gastronomischen oder kulturellen Einrichtungen sowie 2G-Angeboten.

Was bedeuten 2G, 2G+ und 3G?

  • 2G | nur für Genesene oder vollständig Geimpfte
  • 2G+| nur für Genesene oder vollständig Geimpfte plus jeweils negativer Test
  • 3G | nur für Genesene oder vollständig Geimpfte oder negativ Getestete

Der Schnelltest kann bei Vorlage bis zu 24 Stunden alt sein, der PCR-Test bis zu 48 Stunden. Eine Übersicht zu den Testzentren in Pirna und im Landkreis Sächsische Schweiz-Ostererzgebirge finden Sie am Ende des Beitrages.

Diese Corona-Regeln gelten ab Freitag, 19. November 2021

In der aktuell gültigen Verordnung ist geregelt, das für Beschäftigte in den genannten 2G-Bereichen, die weder genesen noch vollständig geimpft sind, die 2G-Regelung nicht gilt. Sie können auch mit negativem tagesaktuellem Test und medizinischer Mund-Nasen-Bedeckung arbeiten. Ob dies in die dann ab Montag, 22. November 2021 geltende Verordnung übernommen wird, ist offen. –> Neue Verordnung abwarten.

  • Kultur- und Freizeiteinrichtungen innen
    • 2G
    • Kontakterfassung
    • Maskenpflicht abseits des eigenen Platzes
  • Veranstaltungen
    • Download | Übersicht zu Veranstaltungen
    • ab Montag, 22. November 2021: 2G+
      • im Innenbereich
      • ab einer Teilnehmerzahl von 50
      • zusätzlich gelten:
        • Maskenpflicht
          • außer am eigenen Platz
        • Abstandsregeln und
        • Kapazitätsbegrenzungen
      • gilt auch für Veranstaltungen in Restaurants (wie Familien- oder Weihnachtsfeiern mit mehr als 50 Gästen), jedoch nicht für den herkömmlichen Gaststättenbetrieb
  • Innengastronomie
    • 2G und Kontakterfassung
      • gilt nicht für Angebote, die für die Versorgung obdachloser Menschen erforderlich sind, nichtöffentliche Personalrestaurants, Kantinen und Mensen sowie Lieferangebote und Abholung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken.
    • Maskenpflicht abseits des eigenen Platzes
  • Einzelhandel
    • ab Montag, 22. November 2021: 2G
      • gilt nicht für Läden des täglichen Bedarfs, wie
        • Supermärkte, Lebensmittelläden, Bäcker, Fleischer, Drogerien, Apotheken, Tabak, Zeitschriften
          • jedoch für Bau- und Gartenmärkte, Ausnahmen für Außenbereiche könnten möglich sein (–> neue Verordnung abwarten)
  • körpernahe Dienstleistungen
    • 2G und Kontakterfassung
      • gilt nicht für körpernahe Dienstleistungen, die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen.
    • Maskenpflicht
  • Sport innen
    • 2G und Kontakterfassung
      • gilt nicht für Fitnessstudios und sonstige Anlagen und Einrichtungen des Sportbetriebs für medizinisch notwendige Behandlungen und die schulische Nutzung für den Schulsport sowie Ausübung von Sport im Rahmen von Dienstsport.
    • Maskenpflicht
      • nicht bei sportlicher Betätigung
  • Hallenbäder und Saunen aller Art
    • 2G und Kontakterfassung
      • gilt nicht in Bädern und Saunen aller Art für rehabilitations- und medizinische Zwecke, die berufsbedingte praktische Ausbildung und Prüfung, die schulische Nutzung zum Schulschwimmen, die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften zum Nachweis der Rettungsfähigkeit.
    • Maskenpflicht
      • nicht im Badebereich von Schwimmbädern oder in Saunen
  • Beherbergung
    • 2G bei Anreise und Kontakterfassung
      • bei nichttouristischen Angeboten (Dienstreisen): 3G
      • Ausgenommen sind Camping- und Caravaningplätze sowie die Vermietung von Ferienwohnungen.
    • Maskenpflicht im Innenbereich
  • Diskotheken, Clubs, Bars im Innenbereich
    • 2G
    • Kontakterfassung
    • Maskenpflicht
  • touristische Bahn- und Busfahrten sowie Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen im Innenbereich, Prostitutionsstätten
    • 2G
    • Kontakterfassung
    • Maskenpflicht
  • Weihnachtsmärkte
    • in Flanierbereichen (wie Bereiche mit Verkaufsständen) können auf
      • die 2G-Regelung
      • die Kontakterfassung und
      • die Maskenpflicht verzichtet werden.
    • in Verweilbereichen (wie Bereiche mit Speisen- und Getränkeangebot, vor Bühnen) gilt:
      • Zutritt nur für Geimpfte und Genesene (2G)
      • Kontakterfassung
      • Maskenpflicht

In der aktuellen Verordnung gelten in Verweilbereichen die Maskenpflicht und die Kontakterfassung erst, wenn mehr als 1.000 Personen gleichzeitig anwesend sind. Ob dies in die dann ab Montag, 22. November 2021 geltende Verordnung übernommen wird, ist offen. –> Neue Verordnung abwarten.

  • Private Kontakte
    • nur ein Hausstand und eine weitere Person
      • Ausnahme: Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, sowie Geimpfte und Genesene zählen nicht mit.
      • gilt nicht in heilpädagogischen Kitas, Hochschulen und für therapeutische Angebote
    • Regel und Ausnahme gilt auch für Sportvereine im Amateurbereich
  • Arbeitsplatz
    • aktuelle Empfehlung: 3x/Woche testen
    • ab Montag, 22. November 2021: 3G
      • Wie oft muss getestet werden? Vermutlich arbeitstäglich –> Neue Verordnung abwarten.
      • Für handelsübliche Selbsttests soll das Vier-Augen-Prinzip vorgeschrieben werden – ein zu Hause ausgeführter Abstrich wird demnach nicht akzeptiert. –> Neue Verordnung abwarten.
  • Personal in medizinischen Einrichtungen, Krankenhäusern, Pflegeheimen
    • ab Montag, 22. November 2021: tägliche Testung
      • auch Genesene und Geimpfte (3x/Woche? –> Neue Verordnung abwarten.)
      • Für handelsübliche Selbsttests soll das Vier-Augen-Prinzip vorgeschrieben werden – ein zu Hause ausgeführter Abstrich wird demnach nicht akzeptiert. –> Neue Verordnung abwarten.
  • Demonstrationen
    • nur ortsfest
    • maximal 10 Teilnehmer
      • Geimpfte und Genesene zählen mit
  • Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), Fernverkehr, Taxen
    • vermutlich: 3G –> Neue Verordnung abwarten.
    • für Fahrgäste: FFP2-Maske
      • Schüler: OP-Maske
        • Ob für Schüler ab Montag, 22. November 2021 weiterhin eine OP-Maske reicht, –> neue Verordnung abwarten.

Testzentren in Pirna und im Landkreis SOE

Auf der Internetseite der Stadt Pirna finden Sie eine Übersicht der im Pirnaer Stadtgebiet befindlichen Testzentren. Eine Übersicht zu allen Testzentren im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge finden Sie hier.

Bitte bringen Sie den Personalausweis, die Krankenkassenkarte und nach Möglichkeit die Einverständniserklärung – ausgefüllt und unterschrieben – in das Testzentrum mit. Das spart vor Ort Zeit und verringert das Infektionsrisiko.

Die Corona-Impfung schützt

  • vor einer Krankenhausbehandlung zu
    • 88 % (Alter 18-59 Jahre)
    • 85 % (Alter ≥ 60 Jahre)
  • vor einer Behandlung auf Intensivstation zu
    • 93 % (Alter 18-59 Jahre)
    • 90 % (Alter ≥ 60 Jahre)
  • Schutz vor Tod zu
    • 92 % (Alter 18-59 Jahre)
    • 87 % (Alter ≥ 60 Jahre)

Quelle | Wochenbericht des RKI vom 11. November 2021, Seite 22

Lassen Sie sich bitte impfen und schützen Sie sich, Ihre Familie, Ihre Freunde und weitere Menschen in Ihrem Umfeld vor den Folgen einer Corona-Infektion.

Impfangebote

Hier finden Sie eine Übersicht der impfenden Praxen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und in den anderen sächsischen Landkreisen und Großstädten.

Wenn Sie sich gegen das Corona-Virus impfen lassen wollen, kontaktieren Sie bitte eine Praxis zur Vereinbarung eines Impftermins. Unabhängig von den gelisteten Arztpraxen kann auch in Ihrer Hausarztpraxis oder auch in anderen Praxen angefragt werden, ob die Möglichkeit zur Impfung besteht.

Mobile Impfangebote in Pirna

Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna

  • 25.11.2021, 9.00 – 14.00 Uhr

Alle Termine für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge finden sie täglich aktualisiert auf der Homepage des DRK Sachsen.

In der Regel steht der mRNA-Impfstoff Biontech/Pfizer (für Zweitimpfungen auch Moderna) zur Verfügung. Aufklärungs- und Anamnesebögen gibt es vor Ort.

  • Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
    • Personaldokument
    • Krankenversicherungskarte
    • Impfausweis (falls vorhanden)
    • weitere wichtige Unterlagen wie Herzpass, Diabetikerausweis oder Medikamentenliste

Bitte beachten Sie die rechtlichen Hinweise. Diese finden Sie hier.

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