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Tschechien verschärft die Einreiseregeln
Seit Montag, 27. Dezember 2021, wurden seitens der tschechischen Behörden die bestehenden Einreiseregeln für alle Einreisenden auf tschechisches Staatsgebiet nochmals verschärft – auch für Geimpfte und Genesene. Selbst Kurzaufenthalte bis zu 24 Stunden („Kleiner Grenzverkehr“) sind betroffen. Das teilen das Auswärtige Amt und die deutsche Botschaft in Prag mit.


Aktuell gültige Einreiseregeln für Tschechien
Hinweis | Eine (aktualisierte) Kurzfassung der seit Montag, 27. Dezember 2021 geltenden Einreiseregeln finden Sie am Ende des Artikels.
Deutschland ist von Tschechien aktuell in die dunkelrote Kategorie (Land mit sehr hohem Infektionsrisiko) eingestuft. Die Kategorisierung der Länder wird vom tschechischen Gesundheitsministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem folgenden Montag vorgenommen.
Die Einreise ist bei Aufenthalten auf tschechischem Staatsgebiet von mehr als 24 Stunden für Personen ab 12 Jahre nur mit negativem PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) und Online-Einreiseanmeldung möglich. Sofern die Einreise mit einem Privat-PKW erfolgt, in dem sich ausschließlich Mitglieder des gleichen Haushalts befinden, ist keine Einreiseanmeldung erforderlich.
Zwischen dem fünften und siebten Tag nach Einreise muss eine zweite PCR-Testung vorgenommen und dem regional zuständigen Hygieneinstitut vorgelegt werden. Bis dahin gilt eine FFP2-Maskenpflicht außerhalb der Unterkunft. Sofern die Wiederausreise vor dem fünften Tag erfolgt, ist keine zweite PCR-Testung erforderlich.
Für Personen mit einer sogenannten „Booster-Impfung“ und für Jugendliche der Altersgruppe 12-18 Jahre, die vollständig geimpft sind und die über einen tschechischen oder in Tschechien anerkannten Impf- oder Genesenennachweis verfügen sowie für Kinder unter 12 Jahren (also für alle bis 11jährigen), entfällt die Testpflicht vor und nach Einreise, nicht aber die generelle Pflicht zur Einreiseanmeldung für ab 12jährige bei Einreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Für vollständig geimpfte oder genesene Personen, die über einen tschechischen oder in Tschechien anerkannten Impf- oder Genesenennachweis verfügen, entfällt nur die Testpflicht nach Einreise. Weitere Ausnahmen siehe unten.
Wann ist nach tschechischem Recht welcher Impfstatus erreicht?
- Nach der Definition der tschechischen Behörden wird der vollständige Impfstatus gegen Corona beim Impfstoff Janssen von Johnson & Johnson 14 Tage nach der Impfung erreicht.
- Bei den Impfstoffen von AstraZeneca, Moderna und Pfizer/BioNTech beginnt der vollständige Impfstatus 14 Tage nach der Zweitimpfung.
- Der Status einer „Booster-Impfung“ ist für die tschechischen Behörden ab dem Zeitpunkt einer weiteren Impfung nach einer vollständigen Impfung erreicht.
Was hat sich am Montag, 27. Dezember 2021, geändert?
Mit Wirkung seit dem 27. Dezember 2021, 00.00 Uhr, müssen alle Einreisenden (auch zweifach/vollständig Geimpfte und Genesene) einen negativen PCR-Test mit sich führen. Personen, die bereits eine Booster-Impfung erhalten haben, sind von dieser Testpflicht ausgenommen.
Ausnahmen bestehen ebenfalls für
- Reisen von bis zu 24 Stunden („Kleiner Grenzverkehr“)
- Beschäftigte im internationalen Personen- und Warenverkehr
- Kinder unter 12 Jahren
- Grenzpendler und Grenzgänger, die für Arbeit, Studium, Schule mindestens einmal in der Woche ins Nachbarland pendeln
- Besuche der Ehe- oder Lebenspartner im Nachbarland und
- die Betreuung der eigenen minderjährigen Kinder und zur Ausübung des Sorgerechts im Nachbarland.
Zudem entfällt für die vorgenannten Personengruppen die Pflicht zu Einreiseanmeldung.
Was gilt speziell zum Jahreswechsel?
Für Einreisen nach Tschechien im Zeitraum zwischen dem 30. Dezember 2021, 00.00 Uhr und 1. Januar 2022, 24.00 Uhr, gilt die Pflicht zur Vorlage eines PCR-Nachweises zusätzlich auch für Einreisende für Aufenthalte unter 24 Stunden. Personen mit einer Booster-Impfung sind hiervon ausgenommen.
Kurzfassung der tschechischen Einreiseregeln seit Montag, 27. Dezember 2021
- Negative PCR- und Antigen-Schnelltests sind bereits bei Grenzübertritt auf tschechisches Staatsgebiet mit sich zu führen.
- Mit Wirkung vom 1. Januar 2022 sind Corona-Impfzertifikate in Tschechien nur noch neun Monate nach der letzten erfolgten Impfung gültig.
- Für Genesene, die in den letzten 180 Tagen erkrankt waren, ist kein negativer Test erforderlich, wenn der Genesenennachweis mit einem digitalen COVID-Zertifikat erbracht wird. Der positive Testnachweis muss vor der Einreise mindestens 11 Tage alt sein.
- Als öffentliches Verkehrsmittel gilt ein Fahrzeug, in dem auch andere Personen sitzen als die des eigenen Hausstandes.
- Aufenthalt in Tschechien bis zu 24 Stunden
- bis 29. Dezember, 24.00 Uhr
- Einreiseanmeldung nicht erforderlich
- PCR-Test nicht erforderlich
- Ausnahme: wenn die Einreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt und die Reisenden nicht über eine „Booster-Impfung“, eine vollständige Impfung oder eine Genesung verfügen
- dann ist die Einreise nur mit Antigen-Schnelltest (nicht älter als 48 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) möglich
- Ausnahme: wenn die Einreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt und die Reisenden nicht über eine „Booster-Impfung“, eine vollständige Impfung oder eine Genesung verfügen
- zwischen 30. Dezember, 00.00 Uhr und 1. Januar, 24.00 Uhr
- Einreiseanmeldung nicht erforderlich
- negativer PCR-Test
- auch für Geimpfte und Genesene
- nicht für Personen mit Booster-Impfung
- ab 2. Januar, 00.00 Uhr
- Einreiseanmeldung nicht erforderlich
- PCR-Test nicht erforderlich
- Ausnahme: wenn die Einreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt und die Reisenden nicht über eine „Booster-Impfung“, eine vollständige Impfung oder eine Genesung verfügen
- dann ist die Einreise nur mit Antigen-Schnelltest (nicht älter als 48 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) möglich
- Ausnahme: wenn die Einreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt und die Reisenden nicht über eine „Booster-Impfung“, eine vollständige Impfung oder eine Genesung verfügen
- bis 29. Dezember, 24.00 Uhr
- Aufenthalt in Tschechien länger als 24 Stunden
- Einreise mit Privat-PKW
- keine Einreiseanmeldung erforderlich
- negativer PCR-Test
- auch für Geimpfte und Genesene
- nicht für Kinder unter 12 Jahren
- nicht für Personen mit Booster-Impfung
- für 12 bis 18jährige reicht die zweite Impfung
- Einreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln
- Einreiseanmeldung erforderlich
- negativer PCR-Test
- auch für Geimpfte und Genesene
- nicht für Kinder unter 12 Jahren
- nicht für Personen mit Booster-Impfung
- für 12 bis 18jährige reicht die zweite Impfung
- zusätzlich für Aufenthalte in Tschechien länger als fünf Tage
- zweiter PCR-Test in Tschechien erforderlich
- nicht für Kinder unter 12 Jahren
- nicht für vollständig geimpfte oder genesene Personen
- nicht für Personen mit einer „Booster-Impfung“
- für 12 bis 18jährige reicht die zweite Impfung
- zwischen dem 5. und 7. Tag nach Einreise
- Bis das Testergebnis vorliegt, gilt eine FFP2-Maskenpflicht außerhalb der Unterkunft.
- zweiter PCR-Test in Tschechien erforderlich
- Einreise mit Privat-PKW
Links
- Tschechisches Innenministerium
- Tschechisches Gesundheitsministerium
- in Tschechien anerkannte Impfnachweise
- Online-Einreiseanmeldung für Tschechien
- Testmöglichkeiten in Tschechien
Bitte beachten Sie die rechtlichen Hinweise. Diese finden Sie hier.

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