● 22.4.2022 | Sachsen verkürzt die Corona-Quarantänedauer

🕑 Lesezeit: 2 Minuten

Sachsen verkürzt ab Montag, 25. April 2022 die Corona-Quarantänedauer. Für Kontaktpersonen entfällt sie ab dann ganz, auch für Ungeimpfte.

  • Infizierte/Erkrankte/positiv Getestete
    • müssen sich weiterhin eigenständig absondern
    • Quarantäne: 5 Tage
      • Voraussetzung: 48 Stunden keine Symptome
    • Die Quarantäne verlängert sich so lange, bis 48 Stunden keine Symptome mehr aufgetreten sind
      • auf maximal 10 Tage
    • Freitesten entfällt
  • Kontaktpersonen
    • keine Quarantäne
  • Infizierte/Erkrankte/positiv Getestete Angestellte im Gesundheitswesen
    • müssen einen negativen Test vorlegen, wenn sie am 10. Tag oder weniger Tage nach Beginn der Quarantäne wieder arbeiten wollen
    • wer 10 Tage in Quarantäne war, braucht keinen Test

Die neuen Regeln gelten auch für alle diejenigen, die bereits vor dem 25. April 2022 in Quarantäne mussten. Wer am 25. April 2022 also bereits seit mindestens fünf Tagen in Quarantäne ist und seit 48 Stunden keine Symptome mehr aufweist, kann am 25. April 2022 die Quarantäne beenden.

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