Schüler der Abschlussklassen können nach den Osterferien wieder an die Schulen

In den letzten Tagen wurde ich oft gefragt, ob ich weiß, ob die Schüler nach den Osterferien wieder in die Schule gehen können. Meine Annahme war, dass die Schulen zuerst für die Abschlußjahrgänge geöffnet werden, damit die Schüler ihre Prüfungen schreiben können.

Dies trifft nun ein. Schüler der Abschlussklassen können nach den Osterferien unter besonderer Berücksichtigung des Infektionsschutzes wieder an die Schulen. Das hat das Sächsische Kultusministerium mitgeteilt. Es liegen derzeit keine Informationen darüber vor, ob und wie auch die anderen Schüler ab dem 20.04.2020 wieder in die Schule gehen und ob KiTas wieder geöffnet werden.

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Somit können nicht nur die Abiturprüfungen an den allgemeinbildenden und beruflichen Gymnasien in öffentlicher und in freier Trägerschaft im Freistaat Sachsen wie geplant stattfinden. Gleichfalls wurde die Entscheidung getroffen, ab dem 20.04.2020 die Gymnasien sowie Ober- und Förderschulen (mit Ausnahme des Förderschwerpunktes geistige Entwicklung), die entsprechenden Bildungsgänge an den Schulen des zweiten Bildungsweges und die berufsbildenden Schulen für die Abschlussklassen zu öffnen.

Die entsprechende Rechtsverordnung wird nach Ostern dahingehend geändert, dass der Unterricht in den Abschlussjahrgängen und eine Durchführung von Prüfungen an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen möglich wird.

Insbesondere wird dabei berücksichtigt, dass sowohl für den Unterricht in den Abschlussjahrgängen als auch für Prüfungsvorbereitung und Prüfungsdurchführung die gesamten Schulgebäude genutzt werden können und sich nur die betreffenden Schüler und Lehrer sowie sonstiges erforderliches Personal in diesem Zeitraum im Schulgebäude aufhalten. Das Unterrichts- und Prüfungsgeschehen kann unter diesen Bedingungen räumlich so entzerrt werden, dass Infektionen nach menschlichem Ermessen weitestgehend vermieden werden können. Lehrer und Schüler sollen Mund-Nase-Masken tragen. Diese und Desinfektionsmittel stehen in den Schulen bereit.

Damit können die schriftlichen Abiturprüfungen in Sachsen wie geplant stattfinden. Für die Abiturientinnen und Abiturienten gibt es allerdings eine Wahlmöglichkeit:

Die Abiturprüfungen in Sachsen starten nach den Osterferien am 22.04. mit den schriftlichen Prüfungen in Evangelischer und Katholischer Religion. Es folgen die Prüfungen zum Graecum (23.04.) und in Physik (24.04.). Für die Durchführung der Prüfungen werden strenge Hygienevorgaben und Abstandsgebote für Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler gelten.

Schülerinnen und Schüler, die an den Erstterminen nicht teilnehmen wollen, können sich für die Nachtermine ab dem 13.05.2020 entscheiden. Auf ein ärztliches Attest wird beim Ersttermin in diesem Jahr verzichtet. Es genügt eine schriftliche Erklärung, dass eine Teilnahme nicht erfolgen kann. Diese Erklärung muss vor Beginn der Prüfungen beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses eingereicht werden. In diesem Fall sind die Nachschreibetermine verpflichtend. Für Prüfungsteilnehmer, die auch zum Nachtermin nicht teilnehmen können, wird es einen dritten Prüfungstermin noch in diesem Schuljahr und damit anders als in den Vorjahren geben.

Um die besondere Prüfungssituation angemessen zu berücksichtigen, werden die Zweitkorrekturen in diesem Jahr ausnahmsweise an derselben Schule erfolgen. „Auf diese Weise können die Korrektoren durch die Corona-Pandemie aufgetretene schulinterne Probleme bei der Wissensvermittlung besser eingehen. Im Unterricht nicht vermitteltes Wissen wird bei der Bewertung im Sinne des Schülers berücksichtigt“, so Kultusminister Christian Piwarz.

Fragen und Antworten sowie den Erlass zur Durchführung der Abiturprüfung 2020 gibt es hier.


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