Lockerung der Corona-Regeln – ein bisschen!

Die Corona-Regeln wurden heute minimal gelockert. Bis auf Weiteres wird es aber grundsätzlich bei den bekannten Regeln zum Infektionsschutz bleiben. Hier das Wichtigste in Kürze.

Allgemeines

Sachsen hebt die Ausgangsbeschränkung am Montag, 20.04.2020, 00.00 Uhr auf. An deren Stelle tritt die bundesweit gültige Kontaktbeschränkung bis mindestens Sonntag, 03.05.2020, 24.00 Uhr.

Das heißt: Es ist erlaubt allein, mit Familie/Mitbewohner oder mit maximal einer weiteren, außenstehenden Person sich zu treffen, auf die Straße zu gehen oder im Auto unterwegs zu sein. Bitte verlassen Sie die Wohnung im Sinne des Infektionsschutzes weiterhin nur, wenn ein wichtiger Grund vorliegt! Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten gehören dazu.

Mit Aufhebung der Ausgangsbeschränkung ist auch der 15-km-Radius-Regel um den Wohnort weggefallen. Im öffentlichen Raum muss ein Abstand von mindestens 1,5 m zu anderen Personen gehalten werden.

Die neuen Regeln wurde am Freitag, 17.04.2020 im sächsischen Kabinett beschlossen. Die Allgemeinverfügung zur Einstellung des Betriebes von Schulen und der Kindertagesbetreuung finden Sie hier.

Schulen | Kitas

Kitas, Schulen und Universitäten bleiben bis mindestens 03.05.2020 geschlossen. Abschlussprüfungen werden planmäßig durchgeführt. Für die Schüler der Abschlussklassen werden die Gymnasien, Berufsbildenden Schulen, Oberschulen und Förderschulen ab dem 20.04.2020 vorerst für die Lehrer zur Vorbereitung geöffnet, damit ab Mittwoch, 22.04.2020 die eigentliche Prüfungsvorbereitung für die Schüler beginnen kann. Konsultationen Lehrer-Schüler sind für Abiturienten, deren Prüfungen bereits am 22.04.2020 beginnen, schon ab dem 20.04.2020 möglich. Regulärer Unterricht soll nicht stattfinden. Dennoch besteht Schulpflicht. Lesen Sie dazu hier mehr.

Die Schulleiter wurden am 16.04.2020 informiert. Hier finden Sie die Schulleiterbriefe für die Ober- und Förderschulen, die allgemeinbildende und berufliche Gymnasien und die berufsbildende Schulen.

Busse und Bahnen fahren ab Montag, 20.04.2020 wieder planmäßig nach Schulfahrplan. Damit werden die Linienfahrten zu den Schulen sichergestellt. Schülerverkehre, die ausschließlich die Grundschulen anbinden, verkehren jedoch weiterhin nicht. Die Öffnung der Schulen erfolgt unter strengen Hygienevorschriften. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Infektionsschutz an Schulen finden Sie hier.

Alle anderen Schüler sollen ab Montag, 04.05.2020 wieder zur Schule gehen können. Denkbar ist, dass dies schrittweise beginnend mit den Klassen, die ab 2021 ihre Prüfungen ablegen und den obersten Grundschulklassen (4. Klassen) erfolgt.

Die bereits bekannte Notbetreuung in den Kitas wird fortgesetzt und auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet. Mehr Infos dazu finden Sie hier.

Einzelhandel | Gastronomie

Einzelhandelsgeschäfte bis 800 m² Verkaufsfläche dürfen unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen ab dem 20.04.2020 wieder öffnen.

Ebenso dürfen alle für die Grundversorgung notwendigen Geschäfte wie zum Beispiel

  • Banken, Sparkassen, Geldautomaten,
  • Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien,
  • Optiker, Hörgeräteakustiker,
  • Buch- und Zeitungsläden, Filialen des Brief- und Versandhandels,
  • Reinigungen, Waschsalons,
  • Baumärkte, Ladengeschäfte von Handwerksbetrieben,
  • Möbelhäuser, Telekommunikationsanbieter,
  • Tankstellen, Autohäuser, Fahrradläden, Kfz- und Fahrradwerkstätten
  • sowie einschlägige Ersatzteilverkaufsstellen, selbstproduzierende Baumschulen sowie Gartenbaubetriebe, Tierbedarf, der Großhandel.

öffnen.

Die bestehende Öffnungserlaubnis für den täglichen Bedarf wie etwa der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Hofläden, mobile Verkaufsstände unter freiem Himmel oder in Markthallen für Lebensmittel, selbsterzeugte Gartenbau- und Baumschulerzeugnisse bleiben bestehen.

Friseure sollen unter Auflagen, wie Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung, am 04.05.2020 wieder öffnen können. Nagelstudios und Schönheitssalons bleiben geschlossen. Ebenso die Gastronomie. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause. Die Regelungen für Hotels (keine touristische Beherbergung) bleiben bestehen.

Veranstaltungen | Kirchen | Vereine

Gültig bleibt das Verbot von Ansammlungen von Menschen. Auch Veranstaltungen bleiben untersagt. Dies gilt auch für Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sowie die Zusammenkünfte in Vereinen.

Freizeit | Sport | Fitness | Spielplätze

Museen, Gedenkstätten, Bibliotheken, Archive und Botanische Gärten und Fitnessclubs bleiben weiter geschlossen. Großveranstaltungen bleiben bis mindestens 31.08.2020 verboten. Touristische Reisen und Ausflüge sind verboten. Spielplätze bleiben geschlossen.

Krankenhäuser | Altenheime | Wohngruppen

Die strengen Besuchsverbote von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, ambulant betreuten Wohngemeinschaften und Wohngruppen mit Menschen mit Behinderungen zum Schutz von besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen bleiben bestehen.

Mund-Nase-Schutzmasken

Das Tragen von Schutzmasken im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel ist vorgeschrieben. Weitere Infos dazu hier.

Alle hier zusammengefassten Informationen können Sie auf der Internetseite des Landes Sachsen in aller Ausführlichkeit in den entsprechenden Allgemeinverfügungen nachlesen.


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