Ausgangsverbot | Fragen und Antworten

15.04.2020 | Die Corona-Beschränkungen werden ab Montag, 20.04.2020 gelockert. Alle Informationen dazu finden Sie hier. Damit sind die Informationen auf dieser Seite in Teilen nicht mehr zutreffend. Ich bitte um Beachtung.


Die Stabsstelle des Landratsamtes Pirna erreichen Sie unter 035015151166 und 035015151177 oder über das Online-Formular.

Sie benötigen eine Bescheinigung als Berufpendler für Ihrem Arbeitgeber? Diese können Sie hier herunterladen.

Lesen Sie die 6-seitige Corona-Schutz-Verordnung. Damit werden sich viele Fragen beantworten lassen. Die Allgemeinverfügung zu den Ausgangsbeschränkungen (diese heißt seit 01.04.2020 „Corona-Schutz-Verordnung“) liegt hier bereit. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Ausgangsbeschränkung finden Sie hier.

Umzüge | sind unter Beachtung von folgenden Hygienemaßnahmen zulässig, soweit sie bereits anberaumt und unbedingt nötig sind:
◼️ Laut der Allgemeinverfügung dürfen max. 5 Personen dürfen gleichzeitig im Freien unterwegs sein. Das widerspricht der Kontaktverbotsverfügung des Bundes. In dieser ist von zwei Personen die Rede. Im Zweifelsfall gilt die 2-Personen-Regel. Ich bitte um Beachtung.
◼️ auch wenn es bei einem Umzug schwer ist, sollte ein Abstand von 1,5 m eingehalten werden
◼️ alle Personen sollten sich regelmäßig und gründlich die Hände waschen
◼️ Namen und Tel.-Nr. der Helfer sollten notiert werden, damit eine Nachvollziehbarkeit gewährleistet wird

Kinder bei getrenntlebenden ehemaligen Partnern | Eine Abholung ist zulässig. Da es sich um die Begleitung von Minderjährigen handelt, ist ein triftiger Grund im Sinne der Verfügung gegeben. Bitte wählen Sie aber den direkten Weg und achten Sie immer auf den Mindestabstand zu Ihren Mitmenschen, auch im ÖPNV.

Frische Luft | Ich möchte gern spazieren. Darf ich dazu auch mit Auto an einen anderen Ort fahren (Garten, Wald, Park, Grünfläche)? Natürlich. Bitte beachten Sie, dass das „wohnliche Umfeld“ an den Gemeindegrenzen Ihres Hauptwohnsitzes endet und dass möglichst wenige Mitfahrer im Auto sitzen. Genießen Sie anschließend die frische Luft.

Wo endet das „Umfeld des Wohnbereichs“ ? | Ein Gericht hat den Bewegungsradius während der Ausgangsbeschränkung festgelegt. Alle Infos dazu hier.

Passierscheine | Braucht man Passierscheine, etwa für den Weg zur Arbeit? Nein, eine mündliche Glaubhaftmachung ist ausreichend.

Großeltern | Darf ich sie besuchen? Telefonieren Sie lieber eine halbe Stunde länger und geben Sie Ihren Lieben das Gefühl, dass Sie da sind. Am besten unterstützen Sie aktuell, indem Sie gerade Ältere nicht gefährden. Möchten Sie Einkäufe vorbeibringen, stellen Sie diese am besten vor die Tür. Es besteht ein Versorgungsauftrag für alte und hilfsbedürftige Menschen. Dieser ist zu gewährleisten und auf das nötigste zu begrenzen.

Nachbarschaftshilfe | Ist weiterhin Einkaufshilfe für die in Risikogruppen befindlichen Personen möglich? Ja, aber bitte bleiben Sie in Ihrer Gegend/Nachbarschaft und beachten Sie die hygienischen Maßnahmen. Nehmen Sie keinen direkten Kontakt auf, sondern stellen Sie die Einkäufe vor die Tür. Das ist, neben dem Einkauf selbst, die größte Hilfe und der beste Schutz für Risikogruppen.

Kfz-Werkstätten | Dürfen sie öffnen? Kfz-Werkstätten dürfen weiterhin öffnen. Allerdings ist Publikumsverkehr so gut wie möglich zu minimieren.

Restaurants | Dürfen sie öffnen? Gaststätten im Sinne des Sächsischen Gaststättengesetzes sind unverzüglich zu schließen. Eine entsprechende Verfügung des Landes gilt seit 22.03.2020, 00.00 Uhr. Zwischen 06.00 und 20.00 Uhr darf ein Außer-Haus-Verkauf stattfinden. Ein Liefer- und Abholservice darf ohne zeitliche Beschränkung angeboten werden. Ausgenommen sind außerdem Personalrestaurants und Kantinen in der Zeit zwischen 06.00 und 18.00 Uhr, wenn sie bestimmte Hygienevorschriften beachten, die der Freistaat Sachsen in seiner Verfügung festgelegt hat.

Senioren-Tagespflege-Einrichtungen Dürfen sie öffnen? Tagespflegeeinrichtungen sind nach einer gestern veröffentlichten Verfügung des Landes zu schließen, soweit sie nicht für eine Notfallversorgung dringend benötigt werden. Eine Notfallbetreuung soll dann gesichert werden, wenn die Tagespflege nicht an ein Pflegeheim angeschlossen ist und dadurch Angehörige entlastet werden, die in Einrichtungen der kritischen Infrastruktur arbeiten (z. B. Krankenhaus, Versorgungsbetriebe). Soweit wie möglich sollen aber die Angehörigen die Pflege übernehmen.

Weitere Fragen-Anworten-Seiten | Landratsamt Pirna und sachsen.de


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