Pirnaer Stadtrat erklärt das Bürgerbegehren zum IPO für unzulässig

Mit 4 mal „Ja“ und 21 Enthaltungen haben die Abgeordneten des Pirnaer Stadtrates das Bürgerbegehren zum IPO für nicht zulässig erklärt. Auch wenn die gesetzlichen Anforderungen eingehalten und erfüllt wurden, so scheiterte das Bürgerbegehren dennoch an einem Punkt:

Der Pirnaer Stadtrat hat 2017 mit Verabschiedung der IPO-Zweckverbandssatzung wichtige Entscheidungsbefugnisse in Sachen IPO aus seinen Händen gegeben. Somit gibt es keine zulässige Frage, mit der die Pirnaer in einem Bürgerentscheid hätten darüber abstimmen können, ob am Feistenberg ein Industriegebiet entstehen soll.

Auch wenn es mit der Entscheidung des Pirnaer Stadtrates keinen Bürgerentscheid auf Basis de Bürgerbegehrens geben wird, so sind wir dennoch zufrieden mit dem Erreichten. Das Bürgerbegehren hat in der Region eine Diskussion zum Sinn und Unsinn eines IPO angestoßen. Die öffentliche Aufmerksamkeit, die das Bürgerbegehren hervorgerufen hat, gab den kritischen Stimmen der Bürger erst den Raum, in Informationsveranstaltungen und Workshops ihre Meinung zum IPO äußern sowie Ideen und Kritik einbringen zu können.

von links nach rechts: Thomas Pietzsch, Daniel Szenes und André Liebscher

+++ Bürgerbegehren zum Feistenberg | Pressemitteilung +++

Pirna, 05.05.2020. Der Pirnaer Stadtrat hat in seiner 8. Sitzung am 05.05.2020 ein erstmalig in Pirna initiiertes Bürgerbegehren zur Durchführung eines Bürgerentscheids für unzulässig erklärt. Die Räte schlossen sich damit mit 4x Ja und 21 Enthaltungen der folgenden Beschlussempfehlung der Stadtverwaltung an: „Das … durch die Vertrauensleute Herrn Daniel Szenes und Herrn André Liebscher eingereichte Bürgerbegehren zum Thema: ‚Am Feistenberg soll ein Industrie-/Gewerbegebiet entstehen?‘ ist unzulässig.“

Die Pirnaer André Liebscher, Daniel Szenes und Thomas Pietzsch hatten das Bürgerbegehren am 11.09.2018 der Stadtverwaltung Pirna angezeigt. Obwohl aus formalen Gründen von den 3.279 abgegebenen Pirnaer Unterschriften nur 1.972 für gültig erklärt werden konnten, wurde das erforderliche Quorum von 5% der stimmberechtigten Bürger erreicht.

Stadtrat André Liebscher und Mitinitiator des Bürgerbegehrens äußert sich zum Thema wie folgt:

„Auch wenn es auf dem Wege eines Bürgerbegehrens nun nicht zu einem Bürgerentscheid kommt, so haben wir unser Ziel dennoch erreicht: Die Durchführung eines Bürgerbegehrens war für uns das probate Mittel, auf das Großprojekt IPO aufmerksam zu machen, das bis dahin kaum von der Öffentlichkeit wahrgenommen, entwickelt und vorangetrieben wurde.

Dohna will aus dem Großprojekt IPO aussteigen und den Zweckverband verlassen. Auch im Heidenauer und Pirnaer Stadtrat mehren sich die Stimmen zur Sinnhaftigkeit und Finanzierbarkeit des IPO in seiner ursprünglichen 140-Hektar-Version. Diese Entwicklungen beruhen auf der Öffentlichkeitswirkung des Bürgerbegehrens. Die öffentliche Aufmerksamkeit, die das Bürgerbegehren hervorgerufen hat, gab den kritischen Stimmen der Bürger erst den Raum, in Informationsveranstaltungen und Workshops ihre Meinung zum IPO äußern sowie Ideen und Kritik einbringen zu können.

Wir danken allen Pirnaern für ihre Beteiligung am Bürgerbegehren. Wir versprechen, dass wir das Großprojekt weiter im Hinblick auf seine Auswirkungen auf unsere Umwelt, die städtische Infrastruktur und die grundsätzliche Finanzierbarkeit mit Blick auf die Stadtkasse kritisch begleiten werden.“

Dazu auch Daniel Szenes, ebenfalls Mitinitiator des Bürgerbegehrens:

„Die Macher der Zweckverbandssatzung haben alle wichtigen Befugnisse und Entscheidungskompetenzen den Feistenberg betreffend an den Zweckverband übertragen. Damit wurden die demokratischen Mitbestimmungsrechte der Bürger beerdigt. Die Argumentation, die Bürger könnten sich über das baurechtliche Beteiligungsverfahren zum IPO äußern, ist grotesk. Es kann von keinem Bürger etwas verlangt werden, was selbst Stadträte nicht vollständig überblicken.“

Thomas Pietzsch, berufener Bürger im Beirat für Stadtentwicklung und Lokale Agenda und ebenso Mitinitiator des Bürgerbegehrens:

„Das Bürgerbegehren scheitert an einer vorgeblich nicht zulässigen Fragestellung. Bürokratie steht damit offenbar über dem erklärten Willen der Bürger. Diesem deutlich sichtbar gewordenen Willen zum Bürgerentscheid dennoch zu entsprechen, ist jetzt Sache des Stadtrates. Denn dieser hat die Möglichkeit, den Bürgerentscheid selbst zu beschließen und sich damit den Wunsch der Pirnaer nach Mitbestimmung zu eigen zu machen. Ich setze deshalb mein Vertrauen in Pirnas Ratsherren, vor allem deren Gespür für kluge Kommunalpolitik. Die Bürger ihrer Stadt über Großprojekte mitentscheiden zu lassen und nicht nur als Zaungäste zuzulassen, war erklärtes Ziel fast aller Parteien im zurückliegenden Wahlkampf. Jetzt können die Fraktionen zeigen, ob es nur Phrasen waren oder tatsächlich ein neuer, transparenter Wind im Ratssaal weht.“


Bitte beachten Sie die rechtlichen Hinweise. Diese finden Sie hier.

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