Auf Grund stark steigender Corona-Neuinfektionen werden am Montag, 2.11.2020 vorerst befristet bis Ende November 2020 weitergehende deutschlandweite zusätzliche Einschränkungen in Kraft treten.
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Aus Regierungskreisen heißt es dazu, Bund und Länder seien sich darüber im Klaren, dass es sich dabei um sehr einschneidende Maßnahmen handelt. Dennoch seien sie notwendig und sie seien mit Blick auf das zu schützende Rechtsgut der Gesundheit jedes Einzelnen und zur Abwendung noch umfangreicherer wirtschaftlicher Schäden im Falle einer unkontrollierten pandemischen Entwicklung verhältnismäßig.
Nur durch die erhebliche Reduzierung der Kontakte in der Bevölkerung sei es möglich, das Infektionsgeschehen insgesamt aufzuhalten und die Zahl der Neuinfektionen wieder in die nachverfolgbare Größenordnung von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche (Inzidenz-Wert) zu senken.
Dieser sogenannte „Wellenbrecher-Lockdown“ oder „Freizeit-Lockdown“ soll von nächsten Montag, 2.11.2020 an bis vorerst Ende November 2020 als kurze und klare Bremse einen längeren Lockdown wie im Frühjahr verhindern und Luft für die Weihnachtsfeiertage schaffen.
Wenn jetzt nicht eingegriffen werde, könne eine medizinische Versorgung von Betroffenen nicht mehr garantiert werden. So sollen in vier Wochen die Intensivplätze für die Versorgung der Schwerstbetroffenen nicht mehr ausreichen, sagen die Mediziner.
Daten und Fakten zur aktuellen Situation bei den intensivmedizinischen Behandlungsmöglichkeiten finden Sie am Ende des Artikels.
Die Maßnahmen im Lockdown
Wichtigste Maßnahme in der kommenden Zeit wird es sein, Abstand zu halten und die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu begrenzen.
‼ Nachfolgend genannte Maßnahmen, sollen ab Montag, 2.11.2020 dazu beitragen, die Kurve der Neuinfektionen abzuflachen und damit eine weitere Verschärfung der Situation zu verhindern:
- Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes mit zusammen maximal zehn Personen gestattet.
- Auf private Reisen und überregionale tagestouristische Ausflüge soll nach Möglichkeit verzichtet werden.
- Übernachtungsangebote im Inland dürfen nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt werden.
- Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören:
- Theater, Opern, Konzerthäuser und ähnliche Einrichtungen,
- Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen,
- Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
- der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen,
- Schwimm- und Spaßbädern, Saunen und Thermen,
- Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen.
- Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind untersagt.
- Profisport wird nur ohne Zuschauer erlaubt.
- Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Davon ausgenommen sind die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause und der Betrieb von Kantinen.
- Dienstleistungsbetriebe der Körperpflegebranche wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.
- Groß- und Einzelhandel bleiben unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet. Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche aufhält.
- Schulen und Kindergärten sollen offen bleiben. Angesichts der hohen Infektionszahlen sollen weitere Schutzmaßnahmen durch die Länder eingeführt werden, insbesondere im Schulbusverkehr.
- Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe sowie vergleichbare Beratungseinrichtungen bleiben geöffnet.
- Für Krankenhäuser, Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen sollen Besuchsregelungen getroffen werden. Dabei wird stets berücksichtigt, dass die jeweiligen Regelungen nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen dürfen. Die Kosten der seit kurzem verfügbaren SARS-CoV2-Schnelltests für regelmäßige Testungen der Bewohner bzw. Patienten, deren Besucher und das Personal werden übernommen. Die verfügbaren Schnelltests sollen jetzt zügig und prioritär in diesem Bereich eingesetzt werden, um auch bei steigenden Infektionszahlen einen bestmöglichen Schutz zu gewährleisten und sichere Kontakte zu ermöglichen.
- Gottesdienste bleiben erlaubt.
Alle Einzelheiten zu den Maßnahmen und deren Umsetzung in Sachsen folgen in den nächsten Tagen über eine neue Verordnungen. Alle Informationen dazu finden Sie dann hier in meinem Blog.
Die Kontrollen zur Einhaltung der Maßnahmen sollen flächendeckend auch mittels verdachtsunabhängiger Kontrollen, insbesondere im grenznahen Bereich, verstärkt werden, um die Einhaltung der Quarantäneverordnungen überprüfen.
Hilfsmaßnahmen für betroffene Unternehmen
Für die von den temporären Schließungen betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen wird der Bund eine Nothilfe gewähren, um sie für die finanziellen Ausfälle zu entschädigen. Der Erstattungsbetrag beträgt 75% des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter, womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert werden. Die Prozentsätze für größere Unternehmen werden nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben ermittelt. Besondere Nachweispflichten soll es nicht geben.
Auch Hilfsmaßnahmen für Unternehmen sollen verlängert und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche, wie den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft verbessert werden (Überbrückungshilfe III). Außerdem wird der KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten geöffnet und angepasst.
Nach Ablauf von zwei Wochen (um den 11.11.2020) werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sich erneut beraten und die durch die Maßnahmen erreichten Ziele beurteilen und notwendige Anpassungen vornehmen. Wenn der Lockdown nicht wirkt, soll die (Gesundheits-)Notlage ausgerufen werden.
Daten und Fakten zur intensivmedizischen Behandlung von Corona-Patienten
Laut des DIVI-Intensivregister Tagesreport vom 28. 10. 2020 der „Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin“ (DIVI) werden derzeit deutschlandweit 1.569 Corona-Patienten intensivmedizinisch behandelt, 764 (das sind 49%) davon sind beatmungspflichtig. 7.546 Intensivbetten sind in den deutschen Kliniken derzeit noch frei. Das sind 136 weniger im Vergleich zu gestern. Jeder 4. intensivmedizinisch behandelte Corona-Patient verstirbt trotz aller intensivmedizinischen Maßnahmen. Die Verdopplungszahl bei den belegten Intensivbetten beträgt derzeit zehn Tage, die der Beatmungspflichtigen aller neun Tage. Drei weitere Verdopplungen und die Kapazität der Intensivstationen ist erschöpft.
In Sachsen stehen 1.753 Intensivbetten zur Verfügung. Davon sind 1.276 belegt, die freie Kapazität beträgt 477. Innerhalb von 7 Tagen könnten weitere 715 aufstellbare Intensivbetten als Notfallreserve aktiviert werden. (Quelle| DIVI, Stand | 28.10.2020, 15.00 Uhr).
Im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge beträgt die Gesamtkapazität an Intensivbetten an sechs Standorten: 184. Davon sind laut DIVI (Stand | heute 28.10.2020, 12.15 Uhr) 104 belegt und 80 frei. 66 Intensivbetten sind von Corona-Patienten belegt, davon drei beatmungspflichtig. Weitere Zahlen und Fakten zum Thema Intensivmedizin und Corona finden Sie im DIVI-Intensivregister.
Was ist die Alternative zu einen kurzzeitigem Lockdown?
Die Corona-Welle ungebremst über Deutschland rollen lassen? Das kann man machen, dann aber in letzter Konsequenz, dass nicht mehr Jede:r die (intensiv-)medizinische Versorgung bekommen kann, die er braucht. Menschen werden sterben. Vor ihrer Zeit.
Bürgertelefone
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen sind Im Krisenstab des Landratsamtes Bürgertelefone für Rückfragen eingerichtet. Diese sind unter den Telefonnummern 03501 515-1166 und 03501 515-1177 von Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr erreichbar.
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