● 25.3.2021 | SOE: Landkreis macht Lockerungen rückgängig

🕑 Lesezeit: 2 Minuten

Der Inzidenzwert lag am Montag drei Tage in Folge über 100. Somit müssten laut der aktuellen sächsischen Corona-Schutz-Verordnung Stand Dienstag die Lockerungen ab Mittwoch (drei Tage über 100 plus 2 Tage) rückgängig gemacht werden. Dabei ist den Menschen ein andauerndes inzidenzabhängiges Hin und Her zwischen dem Inkrafttreten von Einschränkungen und deren Rücknahme, nicht weiter zumutbar.

Der Plan: Lockerungen mit Schnelltests

Das weiß auch Landrat Michael Geisler und entwickelte eine Idee. Die war gut, der Plan durchdacht und mit den anderen sächsischen Landräten abgestimmt: Click&Meet (Einkaufen mit Terminbuchung), der Besuch von Museen und Tierparks und Behandlungen in Kosmetiksalons sollten im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge trotz erhöhter Corona-Inzidenz über Mittwoch hinaus weiter möglich sein. Bedingung: negativer Corona-Schnelltest.

„Dieses Modell gibt uns die Möglichkeit, von dem Mantra der Inzidenzwerte loszukommen“, sagte Landrat Michael Geisler am Dienstag gegenüber der SZ.

Die Idee wurde nun am gestrigen Mittwoch bei einer Videokonferenz Sachsens Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (CDU) vorgestellt, der dem Vorhaben der Landräte allerdings eine Absage erteilte.

Das hat zur Folge, dass der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit Wirkung ab heute Donnerstag, 25. März 2021, die Lockerungen zurückgenommen hat. Die entsprechende Allgemeinverfügung wurden am gestrigen Mittwoch erlassen.

Die Einzelheiten

  • Click&Meet im Einzel- und Großhandel ist nicht mehr zulässig.
  • Die Öffnung und der Betrieb von Anlagen und Einrichtungen des Sportbetriebes ist für Individualsport alleine oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 15 Jahren im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen, nicht mehr erlaubt.
  • Die Öffnung von weiteren körpernahen Dienstleistungen, wie z. B. Kosmetik- und Tattoostudios, wird zurückgenommen.
  • Botanische Gärten, Zoos und Tierparks müssen wieder schließen. Gleiches gilt für Museen, Galerien und Gedenkstätten.

Der gemeinsame Aufenthalt ist nur gestattet

  • den Angehörigen eines Hausstandes und
  • einem Angehörigen eines weiteren Hausstandes.
  • Kinder unter 15 Jahre zählen nicht mit.

Das Verlassen der Unterkunft ohne triftigen Grund ist untersagt. Trifftige Gründe sind zum Beispiel:

  • Ausübung beruflicher und ehrenamtlicher Tätigkeiten,
  • Besuch von Schule und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung,
  • Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs,
  • Zusammenkünfte und Besuche im Rahmen der Kontaktbeschränkung,
  • Sport und Bewegung im Freien,
  • unabdingbare Handlungen zur Versorgung von Tieren.

Für das Stadtgebiet Pirna wurden folgende Alkoholverbotszonen festgelegt:

  • Friedenspark, Bushaltestelle Breite Straße,
  • Thälmannplatz,
  • Copitz Stadtteiltreff, Park einschließlich Rewe-Parkplatz,
  • Sonnenstein Rewe, Parkplatz/Vorplatz und
  • PEZ (Konsum, BayWa, Aldi), Rottwerndorfer Straße 43.

Strategiewechsel mit Schnelltests

Die aktuell gültige Corona-Schutz-Verordnung läuft am 31. März 2021 aus. Das bis dahin daran Änderungen vorgenommen werden, ist unwahrscheinlich. Allerdings zeichnet sich mit der neuen, dann ab 1. April 2021 geltenden Verordnung, ein sachsenweiter Strategiewechsel ab: In Zukunft soll mit negativem Schnelltest wieder Vieles möglich sein.


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