● 28.5.2021 | Ab Montag | Eingeschränkter Regelbetrieb in Grundschulen

🕑 Lesezeit: 2 Minuten

Ab Montag, 31. Mai 2021, soll in den Grundschulen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge der Unterricht nicht mehr im Wechselmodell mit geteilten Klassen, sondern wieder im eingeschränkten Regelbetrieb, also als Präsenzunterricht mit festen Klassen stattfinden.

Dies teilte heute Mittag das Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK) per Pressemitteilung und auf seiner Facebookseite mit.

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Auch das Landratsamt bestätigt in seiner heutigen Pressemitteilung die neuen Regeln in den Grundschulen.

Heute vor einer Woche brachte das SMK eine ähnliche Mitteilung heraus, die am Pfingstmontag zurückgezogen wurde. Das SMK hatte damit bei Eltern, Schülern, Lehrkräften und Schulleitern an den Grundschulen im Landkreis gehörig für Verwirrung gesorgt.

Bleibt die Schulbesuchspflicht ausgesetzt?

Ja. In Paragraf 23, Absatz 6 der Sächsischen Corona- Schutz-Verordnung ist festgelegt, dass sich Schüler, gegebenenfalls vertreten durch ihre Personensorgeberechtigten, von der Teilnahme an der Präsenzbeschulung schriftlich abmelden können. Abmeldungen, die in der Vergangenheit aufgrund der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vorgenommen wurden, gelten fort, solange der Schüler an der Präsenzbeschulung nicht teilnimmt.

Start des eingeschränkten Regelbetriebes vs. 5+2-Regel

Eingeschränkter Regelunterricht mit festen Klassen ist in den Grundschulen möglich ab dem übernächsten Tag, nachdem die Inzidenz fünf Werktage unter 100 lag (5+2-Regel). Bleibt die Inzidenz bis Montag (5. Tag, Sonntage zählen nicht mit) unter 100, wäre eingeschränkter Regelbetrieb in den Grundschulen erst ab Mittwoch (der übernächste Tag nach Montag) möglich.

DatumInzidenzAuswirkung
Dienstag, 25. Mai105,1Inzidenz > 100
Mittwoch, 26. Mai72,91. Werktag
Donnerstag, 27. Mai51,32. Werktag
Freitag, 28. Mai56,63. Werktag

Die sogenannte 5+2-Regel ist so auch in der ab Montag, 31. Mai bis 13. Juni 2021 gültigen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung festgelegt.

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Das SMK erlaubt in den Grundschulen im Landkreis SOE nun schon am Montag den eingeschränkten Regelbetrieb, obwohl noch nicht bekannt ist, ob die Inzidenz auch am Samstag (4. Tag) und am Montag (5. Tag) unter 100 bleiben wird.

Corona-Erleichterungen vorzuziehen, insbesondere wenn sie den Schulbetrieb betreffen, sind löblich, jedoch verwirrt es, wenn sich offensichtlich nicht an die eigenen Regeln gehalten wird. Und: Warum gilt diese Ausnahme nicht auch für die Gastronomie, die nach der 5+2-Regel bis Mittwoch mit der Öffnung der Außenbereiche warten muss?


Bitte beachten Sie die rechtlichen Hinweise. Diese finden Sie hier.

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