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Seit Samstag, 15. Januar 2022, gilt der Genesenenstatus nur noch drei Monate ab dem Datum des positiven PCR-Tests. Das hatte das Robert-Koch-Institut aufgrund der Besonderheiten der Omikron-Variante beschlossen. Bis dahin galten alle als genesen, deren Infektion nicht länger als sechs Monate zurücklag.
Sachsen geht Sonderweg
Sachsen hat sich bei der Ablauffrist für Genesenennachweise für einen Sonderweg entschieden:
- Für Ungeimpfte gilt die Ablauffrist von drei Monaten.
- Für Personen die doppelt geimpft (also vollständig geimpft) und zusätzlich genesen sind, gilt die Ablauffrist nicht.
„Nach juristischer Prüfung der Möglichkeiten bleibt der Genesenenstatus hier von der eingeschränkten Gültigkeit unberührt“, teilte das Sozialministerium Sachsen auf Anfrage von MDR SACHSEN mit. „Die Begrenzung des Genesenenstatus greift nur, wenn es sich um einen Nachweis nach 2G-Regel handelt.“
Doppelt geimpfte und zusätzlich genesene Personen dürfen dementsprechend ohne zusätzlichen tagesaktuellen Test 2Gplus-Angebote nutzen, auch wenn ihr positiver PCR-Test länger als drei Monate zurückliegt.
Dazu Thomas Grünewald, Vorsitzender der Sächsischen Impfkommission: „Eine sogenannte Hybrid-Immunität durch eine vollständige Impfung und eine überstandene Infektion ist der beste derzeit bekannte Schutz vor einer schweren Covid-19-Erkrankung.“
Neue Ablauffrist gilt auch rückwirkend
Für ungeimpfte Personen, die einen Genesenennachweis haben, gilt die Frist von drei Monaten auch rückwirkend. Das heißt, wurde der Genesenennachweis noch vor Samstag, 15. Januar 2022, ausgestellt und hat dieser sechs Monate Gültigkeit auf dem Zertifikat stehen, wird dieses automatisch auf drei Monate verkürzt.
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