● 13.11.2022 | Neues aus dem Pirnaer Stadtrat | Änderung der Parkgebührenordnung in der Altstadt

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Ab voraussichtlich 24.11.2022 wird durch die Halbierung der Mindestparkgebühr das Parken auf dem Pirnaer Markt günstiger – jedoch nur für diejenigen, die ihr Auto maximal 30 Minuten abstellen. Zudem wird auf dem Markt und in Parkzone 2 das Parken ab 19.00 Uhr kostenfrei sein, anstatt wie bisher ab 22.00 Uhr.

Eine verkehrsberuhigte Pirnaer Altstadt ist möglich

Mitte 2021 hat der Pirnaer Stadtrat auf Grundlage des Verkehrskonzeptes eine neue Parkgebührenordnung beschlossen. Ein Ziel soll sein, den Parkverkehr in die Parkhäuser zu lenken und den öffentlichen Verkehrsraum mit der Reduzierung des Parksuchverkehrs zu entlasten. Außerdem sollen schrittweise kostenpflichtige Stellplätze in Anwohnerstellplätze umgewandelt werden.

Dies soll auch durch die Anhebung der Parkgebühren über die Preise der Parkhäuser erreicht werden. Gleichzeitig wurden die Mindestparkdauer und damit die Mindestparkgebühr heraufgesetzt und die Bewirtschaftungszeiten ausgedehnt.

Einzelhandel beklagt Umsatzrückgänge durch höhere Parkgebühren

Die neue Parkordnung hat insbesondere in der Pirnaer Händlerschaft und der Gastronomie zu Diskussionen geführt. Diese führen an, Kunden würden nun auf Grund höherer Parkgebühren und die Ausweitung der Parkgebührenpflicht auf 22.00 Uhr die Pirnaer Altstadt meiden, was wiederum mit Umsatzrückgängen verbunden sei.

Der Verein Citymanagement Pirna e.V. als Interessenvertreter der Einzelhändler und Gastronomen und die Stadtverwaltung hatten daraufhin das Gespräch gesucht und gemeinsam eine Beschlussvorlage entwickelt, nach deren Umsetzung nun steigende Kundenzahlen und mehr Umsätze erwartet werden. Die Beschlussvorlage beinhaltet zwei Änderungen, die der Stadtrat in seiner 32. Sitzung am 08.11.2022 mehrheitlich beschlossen hat:

1. Änderung | Mindestparkdauer/Mindestparkgebühr halbiert sich auf 30 Minuten/1,50 Euro

Die Mindestparkdauer wird auf dem Marktplatz von 60 Minuten auf 30 Minuten gesenkt. Somit beträgt die Mindestparkgebühr dann nicht mehr 3,00 EUR für eine Stunde, sondern 1,50 EUR für 30 Minuten. Kurze Erledigungen im näheren Umfeld sollen hierbei ermöglicht werden, ohne die volle Stundengebühr von 3,00 Euro zahlen zu müssen.

Auf den ersten Blick erscheint die Verkürzung der Mindestparkdauer und damit die Reduzierung der Mindestparkgebühr sinnvoll, leider nur nicht bei genauerem Hinsehen: Zum einen schafft diese Regelung keine zusätzlichen Stellmöglichkeiten für Besucher der Pirnaer Altstadt: Es ist irrelevant, ob ein Parkplatz 1x 60 Minuten oder 2x 30 Minuten belegt ist.

Des Weiteren muss darauf hingewiesen werden, dass das Parken auf dem Markt – selbst mit der Reduzierung des Mindestparkentgeltes auf 1,50 Euro – weiterhin die teuerste Möglichkeit bleibt, dass Auto in der Altstadt abzustellen. So kostet das Parken im Parkhaus Altstadt, welches fünf Gehminuten vom Marktplatz entfernt liegt, für 45 Minuten 1,20 Euro. In der Tiefgarage des Scheunenhofcenters parken Edeka-Kunden sogar eine Stunde kostenfrei. Meiner Meinung nach ist es also fraglich, ob dieses „Angebot“ der reduzierten Mindestparkgebühr für kurze Erledigungen tatsächlich genutzt wird.

2. Änderung | Parken auf dem Markt und in Parkzone 2 ab 19.00 Uhr kostenfrei

Als zweite Änderung wird der Zeitraum der Gebührenpflicht in den Zonen 1 (Markt) und 2 (Grohmannstraße, Elbeparkplatz, Zwinger, Niedere und Obere Burgstraße, Külzstraße) von 22.00 Uhr auf 19.00 Uhr gesenkt. Ziel soll hier die Steigerung der Attraktivität und die Belebung der Altstadt in den Abendstunden sein. Dies soll zu mehr Kunden in der Gastronomie führen. So die Theorie. Meiner Meinung nach wird die Praxis auch hier anders aussehen.

Auch durch die Herabsetzung der Bewirtschaftungszeiten werden keine weiteren zusätzlichen Stellplätze im öffentlichen Raum der Pirnaer Altstadt entstehen. Zudem können alle ihre Fahrzeuge ab 19.00 Uhr kostenfrei auf dem Markt abstellen – nicht nur Gastronomiekunden. In Anbetracht der weiterhin angespannten Parkplatzsituation für die Anwohner, werden diese die Herabsetzung der Bewirtschaftungszeit nutzen, um ihre Fahrzeuge auf dem Markt zu parken, was sie nicht taten, als es bis 22.00 Uhr Parkgebühren kostete.

Fazit: Auswärtige Gastronomiebesucher, welche nach 19.00 Uhr mit dem PKW anreisen, werden dort wahrscheinlich weniger freie Stellplätze vorfinden als bisher, da diese durch Anwohner belegt sind. Die Neuregelung wird also auf dem Markt zu weniger – statt wie erhofft zu mehr – freien kostenlosen Stellplätzen für Gastronomiebesucher führen.

Begründung meines Abstimmverhaltens

Auch wenn das Ziel der Beschlussvorlage, nämlich mehr Stellplätze abendlichen Besuchern in der Altstadt zur Verfügung zu stellen, nicht nur verfehlt, sondern meiner Meinung nach ins Gegenteil gekehrt werden wird, habe ich der Beschlussvorlage zugestimmt. Wenn auch unbeabsichtigt, wird kostenfreies Parken ab 19.00 Uhr die angespannte Parkplatzsituation für die Anwohner etwas entschärfen.

Die Reduzierung der Mindestparkgebühr auf 1,50 Euro halte ich prinzipiell nicht für zielführend im Sinne einer nachhaltigen Verkehrsberuhigung in der Altstadt, habe dennoch der Beschlussvorlage zugestimmt. Meiner Meinung nach, wird die Reduzierung der Mindestparkdauer auf 30 Minuten keine messbaren negativen Auswirkungen auf das Verkehrsgeschehen in der Altstadt haben.

Warum? Ich gehe davon aus, dass der parkpreisbewusste Autofahrer für kurze Wege in der Altstadt nicht den Markt zum Parken nutzt, sondern sich weiterhin preisgünstige Alternativen, wie Parkhäuser oder andere Parkzonen sucht.

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