Ministerpräsident Kretschmer zögert. Er will für das rücksichtlose Verhalten Einzelner, nicht das ganze Bundesland bestrafen. Deshalb hat Kretschmer eine weitere Allgemeinverfügungen, die ab Sonntag gelten sollen, erlassen.
Demnach müssen nun auch Friseure, Baumärkte, Restaurants und Gaststätten komplett schließen. Personalrestaurants und Kantinen dürfen in der Zeit zwischen 6 und 18 Uhr, wenn sie die Hygieneauflagen erfüllen. Gaststätten ist zwischen 6 und 20 Uhr ein Außer-Haus-Verkauf erlaubt bzw. ein Liefer- und Abholservice ohne zeitliche Beschränkung. Das Sonntagsverkaufsverbot wird aufgehoben. Die einzelnen Allgemeinverfügungen können Sie hier herunterladen.
Ansammlungen von Menschen sollen mit einem Ansammlungsverbot unterbunden werden. Bei Missachtung drohen zwei Jahre Haft, bei Vorsatz 5 Jahre. Zudem wird ein Besuchsverbot für Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen sowie für Alten- und Pflegeheime ausgesprochen.
Unternehmen sollen finanziell unterstützt werden. Die Antragsbearbeitung soll binnen 24 Stunden erfolgen. Eltern, die ihre Kinder nicht in die KiTa bringen, sollen von den Elternbeiträgen befreit werden. Bei den Regelungen zur Notbetreuung in den Kitas soll es Lockerungen geben. Hier lesen Sie die Pressemitteilung der Staatsregierung. Die Verfügungen selbst sind am Samstag, 21.03.2020 veröffentlicht wurden (Link).
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