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Die Zahlen aus Pirna und dem Landkreis von Montag, 8.2.2021
- aktuell positiv Getestete im Landkreis: 365
- davon positiv Getestete in Pirna: 50 von 365
- Corona-Patienten in stationärer Behandlung: 101
- davon auf Intensivstation: 22 von 101
- davon im Helios-Klinikum Pirna: 10 von 22
- davon beatmungspflichtig: 13 von 22
- davon auf Normalstation: 79 von 101
- davon im Helios-Klinikum Pirna: 28 von 79
- davon auf Intensivstation: 22 von 101
- Neuinfizierte binnen 7 Tagen: 366 (Inzidenz: 149 1)
- davon in Pirna: 48 (Inzidenz: 125)
- freie Intensivbetten in Sachsen: 378 von 1.476
- davon im Landkreis SOE: 125 von 378 2
- seit 2.03.2020
- positiv getestete Personen: 14.291
- Geheilte/aus Quarantäne entlassene Personen: 13.179
- verstorbene Personen: 747
Im Helios-Klinikum Sonnenstein sind von derzeit 18 Intensivbetten 10 mit Corona-Patienten belegt.

1 Das Robert-Koch-Institut (RKI) weist nach seiner Berechnungsmethode aktuell den Inzidenzwert 127 für den Landkreis aus (Stand 8.2.2021, 00:00 Uhr). Wie entstehen die unterschiedlichen Inzidenz-Werten des RKI und des Landratsamtes?
Der Inzidenzwert des RKI ist maßgeblich für das Wirksamwerden oder die Aufhebung von Einschränkungen.
2 Das DIVI-Intensivregister meldet insgesamt 125 freie Intensivbetten, die CARUSshare Kollaborationsplattform keine freien Intensivbetten und 69 freie Normalbetten für Corona-Patienten. Die Differenz kommt unter anderem zu Stande, da an DIVI alle verfügbaren Intensivbetten gemeldet werden, auch die aus der Reha Bavaria in Kreischa, was allerdings kein Regelkrankenhaus für die Erstaufnahme von Patienten ist.
Quellen
- CARUSshare Kollaborationsplattform des Uniklinikums Dresden (8.2.2021, 9.00 Uhr),
- DIVI-Intensivregister Tagesreport vom 8.2.2021 (12.15 Uhr),
- Helios Kliniken (8.2.2021, 2.21 Uhr) und
- Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (8.2.2021, 9.00 Uhr)

Neue Quarantäne-Regeln für Pirna und den Landkreis
Die bestehende Allgemeinverfügung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wurde abgeändert. Die neuen Regeln gelten vom 7.2.2021, 00.00 Uhr bis 31.3.2021, 24.00 Uhr.
Es wurden unter anderem folgende Änderungen vorgenommen:
- Die Quarantäne endet frühestens zehn Tage nach Erstnachweis des Erregers und Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden
- Für Haushaltsangehörige und Kontaktpersonen der Kategorie I besteht keine Quarantänepflicht mehr, wenn
- diese bereits selbst vor höchstens drei Monaten mittels PCR-Test positiv getestet wurden,
- symptomfrei sind und
- die Quarantäne beendet ist.
Die vollständige Quarantäne-Allgemeinverfügung des Landkreises finden Sie hier.
ALG2 | Anspruch auf digitale Endgeräte für Homeschooling
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat in einer am 1.2.2021 herausgegebenen Weisung festgestellt, dass rückwirkend ab 1.1.2021 ein Anspruch auf Übernahme der Kosten als Zuschuss für digitale Endgeräte (z. B. Tablet/PC jeweils mit Zubehör) und Drucker in Höhe von bis zu 350 Euro im SGB II besteht, wenn diese für das Homeschooling benötigt, aber nicht von den Schulen bereitgestellt werden.
Grundsätzlich seien alle Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, berechtigt, diesen Anspruch geltend zu machen. Berechtigt sind zudem Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten.
Voraussetzung für den Anspruch ist, dass kein Gerät für die Schülerin oder den Schüler vorhanden oder ein Vorhandenes nicht (mehr) benutzbar ist und die Schule keines zur Verfügung stellen kann. Der Anspruch auf ein digitales Endgerät besteht pro Kind und nicht nur pro Haushalt.
Um den Anspruch zu erhalten, bedarf es eines Antrages und eines Nachweises der Schule über die Notwendigkeit der digitalen Endgeräte. Dazu hat Tacheles e.V. Musteranträge zur Verfügung gestellt.
Die Weisung der BA bezieht sich ausschließlich auf ALG II-Beziehende. Digitale Endgeräte benötigen aber auch Menschen, die Leistungen nach SGB XII, AsylbLG oder der Jugendhilfe beziehen. Ebenso Personen, die das 25. Lebensjahr überschritten haben und trotzdem allgemein- und berufsbildende Schulen besuchen.
Dazu hat Tacheles e.V. diese Woche einen offenen Brief an Herrn Arbeitsminister Heil geschrieben und ihn darum gebeten auch hier nachzusteuern. Dieser offene Brief ist hier nachzulesen.
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