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Ab dem heutigen Sonntag, 1. August, gilt eine aktualisierte Einreise-Verordnung und damit eine Testpflicht für Einreisende. Wer nach Deutschland einreist und das 12. Lebensjahr vollendet hat, muss einen negativen Test vorweisen. Es bestehen Ausnahmen für Grenzpendler und den Kleinen Grenzverkehr.

Vollständig Geimpfte (Nachweis über Impfpass oder App) oder Genesene (= positiver PCR-Test ist höchstens 6 Monate her, Genesenennachweis ist erforderlich) sind von der Testpflicht ausgenommen, es sei denn, sie reisen aus einem Virusvariantengebiet nach Deutschland ein.
Das negative Testergebnis darf bei einem PCR-Test maximal 72 Stunden, bei einem Antigen-Test maximal 48 Stunden (bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet maximal 24 Stunden) alt sein. Selbsttests und Selbstauskünfte werden nicht akzeptiert.
Der Nachweis muss auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch sein – digital oder auf Papier. Per Handy abfotografierte Papiernachweise sollen bei Kontrollen wegen der Missbrauchsgefahr nicht akzeptiert werden.
Welche Staaten sind Hochrisiko- und Virusvariantengebiete?
Achtung! Aufzählung vom 1. August 2021. Bitte informieren Sie sich tagesaktuell!

Die tagesaktuelle Übersicht finden Sie auf der Seite des Robert-Koch-Institutes.
Einreise aus einem Hochrisiko- oder Variantengebiet
Einreiseanmeldung | Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem zum geplanten Zeitpunkt der Einreise als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet eingestuften Gebiet aufhalten, müssen sich vor ihrer Einreise über das Einreiseportal registrieren. Auch Test-, Impf- oder Genesenennachweise sind dort hochzuladen, sobald man sie hat.
Sofern eine digitale Einreiseanmeldung nicht möglich ist, ist stattdessen ausnahmsweise eine vollständig ausgefüllte Ersatzmitteilung in Papierform bei der Einreise mitzuführen.
Ebenso ist eine Quarantänepflicht vorgeschrieben. Personen, die sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem zum Zeitpunkt der Einreise als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet eingestuften Gebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf eigene Kosten abzusondern.
Dazu müssen sich die Einreisenden auf direktem Weg in die Haupt- oder Nebenwohnung oder in eine andere, eine Absonderung ermöglichende Unterkunft begeben.


Alle weiteren wichtigen Fragen zur Einreise nach Deutschland werden auf der Internetseite der Bundesregierung und auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums beantwortet.
Ausnahmen
Die Einreiseregeln zur Testpflicht und zur Registrierung gelten unter anderem nicht für Personen, die
- durch ein Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet lediglich durchgereist sind und dort keinen Zwischenaufenthalt hatten,
- zum Zwecke einer Behandlung einer Infektion mit dem Coronavirus in die Bundesrepublik Deutschland verbracht werden, weil eine stationäre Behandlung im Krankenhaus aufgrund einer Infektion mit dem Coronavirus erforderlich ist und diese Behandlung vor Ort im Ausland nicht sichergestellt werden kann,
- sich im Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24 Stunden außerhalb Deutschlands aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, es sei denn, die Einreise nach Deutschland erfolgt aus einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet oder auf dem Luftweg,
- Grenzpendler oder Grenzgänger sind. Für Grenzpendler besteht eine Testpflicht nur zweimal pro Woche.
Verpflichtung der Mobilfunkanbieter zur Einreise-Information
Bei der Einreise in Deutschland erhält man eine SMS seines deutschen Mobilfunkanbieters mit Corona-Hinweisen für Deutschland. Der Inhalt der Kurznachricht wird den Betreibern von der Bundesregierung zur Verfügung gestellt.
Bei der Einreise zum Beispiel in Tschechien erhält man ebenso eine Info-SMS, und zwar in diesem Fall des tschechischen Gesundheitsministeriums zu den Corona-Regeln in Tschechien.
Zum Vergrößern bitte jeweils die Bilder anklicken.


Praktisch: Mit den Uhrzeiten des Eingangs der tschechischen und der deutschen SMS kann man – falls man in eine Kontrolle gerät – die Dauer seines Aufenthalts in Tschechien gegenüber den tschechischen und den deutschen Behörden nachweisen.
Denn: Ohne Test und Einreiseanmeldung kann man sich nach tschechischem Recht lediglich 24 Stunden auf tschechischem Staatsgebiet aufhalten. Nach deutschem Recht kann man ohne Test und Anmeldung in Deutschland (wieder) einreisen, wenn die Ausreise maximal 24 Stunden zurückliegt.
Zu den tschechischen Regeln für Aufenthalte auf tschechischem Staatsgebiet von mehr als 24 Stunden finden Sie in diesem Artikel alle Informationen.
Auskunftspflicht der Beförderer
Paragraf 11, Absatz 1 Corona-Einreise-Verordnung:
„Beförderer haben die bei ihnen vorhandenen Daten zu Personen, die sie aus einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet befördert haben, bis zu 30 Tage nach Ankunft der einreisenden Personen der zuständigen Behörde auf deren Anforderung zu übermitteln; dies gilt für elektronisch gespeicherte Daten zur Identifikation der beförderten Personen, deren Kontaktdaten sowie für Passagierlisten und Sitzpläne.“
Stichprobenartige Einreise-Kontrollen
Die Bundespolizei hat am Sonntag mit Kontrollen der verschärften Testpflicht für Reiserückkehrer an den sächsischen Grenzen zu Polen und Tschechien begonnen. „Es erfolgen stichprobenartige Kontrollen. Wir versuchen mit unseren Kräften aber so viele Einreisende wie möglich zu überprüfen“, sagte der Sprecher der Bundespolizei in Pirna, Holger Uhlitzsch, am Sonntag auf Anfrage der Deutschen Presseagentur dpa.
„Der Schwerpunkt der Kontrollen liegt an den Autobahnen und Bundesstraßen sowie an der Zugstrecke Prag-Berlin“, erläuterte Uhlitzsch. An den Grenzen werde aber niemand zurückgeschickt. Die Daten würden erhoben und an das zuständige Gesundheitsamt weitergeleitet. „Wir erheben auch keine Bußgelder, sondern leiten die Anzeige einer Ordnungswidrigkeit an die zuständigen Behörden weiter“, erklärte der Sprecher der Bundespolizei gegenüber dpa.
In Rheinland-Pfalz und im Saarland gibt es Kontrollen im Radius von bis zu 30 Kilometer auf deutscher Seite, wie ein Sprecher der Bundespolizei in Koblenz gegenüber der dpa sagte. Auch in Bayern überprüfen Schleierfahnder an den Grenzen zu Österreich und Tschechien, ob die Menschen sich an die neuen Einreise-Regeln halten.
Problemlos sind auch die Kontrollen im Norden an den Landgrenzen von Polen zu Mecklenburg-Vorpommern und von Dänemark zu Schleswig-Holstein angelaufen, so die dpa. Bis zum frühen Sonntagnachmittag seien bei strichprobenartigen Überprüfungen keine Verstöße registriert worden, wie eine Sprecherin der Bundespolizeidirektion in Bad Bramstedt sagte. Auch in den Häfen gibt es Stichproben-Kontrollen.
Bitte beachten Sie die rechtlichen Hinweise. Diese finden Sie hier.
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