● 28.8.2021 | Ab Montag | Tschechien verschärft seine Einreisebestimmungen für Ungeimpfte

🕑 Lesezeit: 3 Minuten

Tschechien setzt das Europäische Ampelsystem um. Dabei werden die Länder in Abhängigkeit ihrer Infektions- und Testraten der grünen, orangenen, roten, dunkelroten und grauen Kategorie zugerechnet.

Die Kategorisierung der Länder wird vom tschechischen Gesundheitsministerium jeden Freitag (zuletzt am 27. August 2021) mit Gültigkeit ab dem folgenden Montag vorgenommen.

Deutschland ab Montag Corona-Risikogebiet

Deutschland ist bis einschließlich 29.08.2021 der orangenen und ab dem 30.08.2021 der roten Kategorie zugeordnet.

Einreiseregeln nach Tschechien verschärft

Die Einreise ist somit ab 30. August 2021, 00.00 Uhr nur mit negativem PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden), Online-Anzeige und Quarantäne möglich. Tschechische Staatsbürger, sowie Inhaber einer langfristigen oder Daueraufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik können statt des PCR-Tests auch einen Antigentest (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen.

Kinder werden von einer mitreisenden erwachsenen Person in der Online-Einreiseanzeige mit angemeldet. Die ausgedruckte Bestätigung (bestehend aus einem QR-Code und den Formulardaten) muss bei Grenzübertritt mitgeführt und bei eventuellen Kontrollen vorgelegt werden.

Frühestens fünf Tage und spätestens 14 Tage nach Einreise muss eine zweite PCR-Testung vorgenommen werden. Das Testergebnis ist der zuständigen Hygienebehörde zuzusenden. Erst dann ist eine Beendigung der Quarantäne möglich.

Für Geimpfte und Genesene EU-Bürger, Staatsangehörige Norwegens, der Schweiz, Islands und Liechtensteins und Personen mit einem langfristigen oder Daueraufenthaltstitel eines dieser Staaten oder der Tschechischen Republik, die über einen tschechischen oder in Tschechien anerkannten Impf- oder Genesenennachweis verfügen, entfällt die Test- und Quarantänepflicht, nicht aber die Pflicht zur Einreiseanmeldung.

Geimpfte müssen seit mindestens 14 Tagen vollständig geimpft sein und über einen tschechischen oder in Tschechien anerkannten Impf- oder Genesenennachweis verfügen. Muster der anerkannten Impfnachweise/-bücher stellt das tschechische Gesundheitsministerium auf seiner Homepage zur Verfügung.

Auch für Genesene, die eine schriftliche Bestätigung eines Arztes in englischer oder tschechischer Sprache vorlegen, dass sie

  1. keine Corona-Symptome aufweisen,
  2. an Corona erkrankt waren,
  3. die Quarantäne absolviert haben und
  4. nicht weniger als 11 und nicht mehr als 180 Tage seit dem ersten positivem PCR-Testergebnis vergangen sind

entfällt die Test- und Quarantänepflicht, nicht aber die Pflicht zur Einreiseanmeldung.

Ausnahmeregelungen gelten weiterhin

Die bisher schon bestehenden Ausnahmeregelungen

  • für Pendler und Grenzgänger zum Arbeiten, Lernen, Kinderbetreuung,
  • Kinder unter 6 Jahren,
  • Lkw-Fahrer, Rettungsdienste und anderen grenzüberschreitenden Berufen
  • und den Grenzverkehr in beiden Richtungen mit höchstens 24 Stunden Aufenthalt („Kleiner Grenzverkehr“)

bleiben bestehen. Diese Personen sind von der Einreiseanmeldung in Tschechien sowie der Nachweispflicht durch Impfzertifikat, Test oder Genesungszertifikat sowie Quarantäne ausgenommen.

Hotline für Fragen zur Einreise

Über die genauen Regelungen zu Einreise und Ausnahmen informiert das tschechische Innenministerium auf seiner Website (in englischer Sprache).

Das Ministerium hat unter +420 974 801 801 zudem eine Hotline für Fragen zur Einreise geschaltet, die montags bis donnerstags zwischen 8.00 und 16.00 Uhr und freitags zwischen 8.00 und 12.00 Uhr erreicht werden kann. Schriftliche Anfragen können in englischer Sprache an cestovani.covid19@mvcr.cz gerichtet werden.

Corona-Regeln | Das gilt aktuell in Tschechien

In Tschechien gilt ein Maßnahmenpaket mit verschiedenen Verhaltensmaßregeln und Hygienemaßnahmen. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert im Covid-Portal (in englischer Sprache) über die jeweils aktuellen Maßnahmen.

In Innenräumen und im Freien dürfen sich maximal zehn Personen treffen. Ausnahmen bestehen bei organisierten Veranstaltungen im Innern sowie für Hochzeits- und Trauerempfänge, an denen maximal 30 Personen teilnehmen dürfen. Sofern die Teilnehmer geimpft, genesen oder getestet sind, können im Innern maximal 200 und Außen maximal 500 Personen teilnehmen.

Geschäfte sind geöffnet. Körpernahe Dienstleistungen (Friseur, Kosmetik) können nur von Getesteten, Geimpften oder Genesenen wahrgenommen werden. Kulturelle Einrichtungen (Museen, Schlösser, Theater, Kino) und Freizeiteinrichtungen sowie botanische und zoologische Gärten sind mit Einschränkungen geöffnet. Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sind wieder möglich.

Restaurants und Hotels sind für geimpfte, genesene oder getestete Gäste geöffnet.

Regeln zur Maskenpflicht in Tschechien

Im Freien gilt die Pflicht zum Tragen mindestens einer OP-Maske, wenn der Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. An infektionsgefährdenden Orten, wie Geschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen, in PKW bei Fahrgemeinschaften muss eine FFP2-Maske getragen werden.

Weiterhin besteht die allgemeine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske für die Dauer von 14 Tagen für alle aus Ländern der orangen, roten und dunkelroten Kategorie einreisenden und durch die Tschechische Republik durchreisenden Personen für die Dauer des Transits.

Weitere Hygienemaßnahmen bestehen hinaus in einzelnen lokalen Brennpunkten.

Kontrolliert wird die Einhaltung der Hygieneregeln von der Polizei und den Hygieneämtern. Betreiber wie Hotels, Freibädern und Dienstleistungsbetrieben lassen sich zur eigenen Absicherung häufig eine Ehrenerklärung unterzeichnen.

Rückkehr nach Deutschland

Seit dem 1. August 2021 gilt eine allgemeine Testpflicht für nach Deutschland Einreisende. Alle Informationen dazu lesen Sie in diesem Artikel.


Bitte beachten Sie die rechtlichen Hinweise. Diese finden Sie hier.

Jetzt Abonnent werden

✅ Gern können Sie den Facebookbeitrag zu diesem Artikel liken, kommentieren und mit Freunden teilen. Vielen Dank.


Diese Themen werden Sie interessieren:

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

%d Bloggern gefällt das: