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Nachdem Tschechien Deutschland am 15.11.2020 zum Risikogebiet erklärt hat und damit seit dem 16.11.2020 die Einreise in Tschechien nur noch mit negativem Corona-Test möglich ist, beendet nun Sachsen den „Kleinen Grenzverkehr“ mit Tschechien mittels Änderung der Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung.
Mal schnell „rüber“ für billig Tanken und Zigaretten ist ab Dienstag, 17.11.2020 nicht mehr möglich ohne nach Rückkehr in Quarantäne zu müssen.

Welche Regeln gelten ab dem 17.11.2020?
Personen dürfen nur noch für maximal 12 Stunden ohne Quarantänepflicht aus einem ausländischen Risikogebiet nach Sachsen einreisen oder sich für weniger als 12 Stunden im ausländischen Risikogebiet aufhalten, wenn sie einen triftigen Grund haben. Dazu zählen berufliche, soziale oder medizinische Gründe.
Die Rückkehr aus Tschechien und Polen nach Sachsen ist zudem nur noch dann ohne Quarantänepflicht möglich, wenn die Reise weniger als 12 Stunden gedauert hat und sie
- nicht dem Einkauf,
- der privaten Teilnahme an einer kulturellen Veranstaltung,
- einem Sportereignis,
- einer öffentlichen Festivität
- oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung
gedient hat. Damit sind die vorgenannten Punkte als trifftige Gründe für einen Grenzübertritt in beide Richtungen ausgeschlossen.
„Ich habe mehrfach deutlich gemacht, dass ich mit Blick auf die hohen Infektionszahlen regen grenzüberschreitenden Einkaufstourismus sehr kritisch sehe“, begründete Sachsens Sozialministerin Petra Köpping (SPD) diese Veränderung gegenüber der Sächsischen Zeitung. „Angesichts der ernsten Lage haben wir entschieden, dass Einkaufs- oder Tankfahrten nicht mehr von der Quarantänepflicht ausgenommen sind. Wir müssen die Kontakte einschränken, um die Pandemie einzudämmen.“
Die bestehenden Regelungen für Berufspendler:innen, Schüler:innen und Studierende bleiben unverändert. Diese finden Sie in der Sächsischen Quarantäne-Schutz-Verordnung.
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