Ab heute bis voraussichtlich 31.12.2020 gilt der ermäßigte Steuersatz von 16 Prozent. Dies hat auch Auswirkungen auf Ihre Stromverträge. Wichtig ist hier, was in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht. Den reduzierten Mehrwertsteuersatz müssen die Stromversorger zwar nicht sofort im monatlichen Abschlag berücksichtigen, dafür aber in der Jahresabrechnung. Wenn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht, dass Preisänderungen zeitanteilig …
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